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Erneute Rechnungszinssenkung steht bevor

22. November 2021

Erneute Rechnungszinssenkung steht bevor

Nicht zögern, sondern handeln und Geld sparen!

Am 1.1.2022 wird der Höchstrechnungszins – der Zinssatz, der u. a. maximal zur Kalkulation der Garantien angesetzt werden darf – erneut gesenkt. Aktuell liegt er bei 0,9 Prozent, ab Januar 2022 nur noch bei 0,25 Prozent. Der Höchstrechnungszins hat innerhalb der Produktpalette der Altersvorsorge, aber auch hinsichtlich Ihrer Einkommenssicherung eine entscheidende Rolle: Er beeinflusst, neben einigen anderen Parametern, die Beitragshöhe für die gewünschte Absicherung (bei Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen).

Was bedeutet das ganz konkret für Verbraucher?  

Je niedriger der Zinssatz ist, der für die Kalkulation verwendet wird, desto mehr Geld müssen Sie bei Neuverträgen für erforderliche Absicherungen ab dem kommenden Jahr aufwenden. Bestandsverträge zur Absicherung des Einkommens oder zur Altersvorsorge sind davon nicht betroffen: Der Rechnungszins ist in diesem Fall gesichert.

Um sich den höheren Zinssatz und die günstigeren Beiträge dauerhaft zu sichern, handeln Sie noch in 2021 und melden Sie sich bei Ihrem/er persönlichen Mayflower-Berater/in.

Mayflower Capital: Finanztipps – Rechnungszinssenkung