Suche
Close this search box.

Rechtliche Vorsorge

IHR UNABHÄNGIGER FINANZPARTNER

RECHTSSICHER

AB 18 – SELBSTBESTIMMT NUR MIT VOLLMACHTEN

Mit der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Dann dürfen auch Eltern nicht mehr für uns entscheiden und handeln, wenn wir zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Selbst Krankenakten dürfen nicht eingesehen werden. Der Fall, dass wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, kann schnell durch Unfall oder Krankheit eintreten.

Ohne Vollmachten entscheiden und handeln unter Umständen Fremde für uns – zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbstständigen sogar im Geschäft. Denn rechtlich wirksam handeln kann jemand nur für Sie, den Sie auch bevollmächtigt haben. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, muss das Betreuungsgericht für einen hilflos gewordenen Menschen einen Betreuer einsetzen. Dafür sucht das Gericht zwar in der Regel einen Familienangehörigen aus, aber ein gerichtliches Verfahren mit Anhörung und ärztlichem oder psychiatrischem Gutachten ist es allemal. Mit einer Vorsorgevollmacht ersparen Sie sich das staatliche Verfahren. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, darf das zuständige Gericht keinen Betreuer bestellen.

Eine Vorsorgevollmacht ist nicht gleichzusetzen mit der Patientenverfügung. Mit dieser können Sie verfügen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall unheilbarer Krankheit wünschen. Eine solche Verfügung richtet sich immer an den behandelnden Arzt sowie an eine Person, die Ihre Wünsche in Bezug auf die ärztliche Behandlung durchsetzen soll.

Rechtsanwälte empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, sollte eine Unternehmervollmacht integriert sein.

GEPRÜFT UND VERBINDLICH

WEITERHIN SELBSTBESTIMMT

Wir bringen Mandant und Anwalt zusammen: Unser Kooperationspartner beauftragt für Sie Rechtsanwaltskanzleien mit der Erstellung Ihrer Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfügungen.

Spezielle, anwaltliche Analyse-Software: Sie erfassen in einer Software Ihre Daten, Wünsche und Vorstellungen. Wir sorgen für die datenschutzkonforme Übertragung Ihrer Wünsche an den beauftragten Rechtsanwalt. Dieser übernimmt die inhaltliche Überprüfung sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Angaben und erstellt geprüfte, verbindliche Vollmachten nach Ihren persönlichen Vorstellungen.

Immer aktuell: Die rechtsanwaltlichen Vollmachten sind ein erster Schritt, um selbstbestimmt zu bleiben. Ebenso wichtig ist die dauerhafte Sorgfalt für Ihre Dokumente, denn Vorsorgedokumente sollten immer aktuell, den Lebensumständen und Gesetzesänderungen angepasst, sicher und schnell verfügbar sein. Das übernimmt unser Kooperationspartner mittels einer ganz besonderen Leistungskombination.