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Nachhaltigkeit (ESG)

Nachhaltigkeit bei der Mayflower Capital AG

Zum 10. März 2021 trat die EU-Verordnung über „nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor” (TVO) in Kraft, mit der Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit geht. Die TVO basiert auf dem EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen.

Nachfolgend möchten wir Sie über unseren Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit (ESG), das für uns und unsere Mayflower-Partner einen hohen Stellenwert hat, informieren.

I. Grundsätzliches/Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken, auch ESG-Risiken genannt, werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken, die sich aus den drei Bereichen ergeben könnten:

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region, Hochwasser oder Überschwemmungen.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von Menschenrechten, Gleichberechtigung oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

II. Mayflower-Capital-Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der (Versicherungs-)Anlage- und Finanzanlageberatung

Die folgenden Kernbereiche spielen für uns im Rahmen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken eine entscheidende Rolle:

  • die Auswahl der Produktpartner und deren Produktportfolio
  • die (Versicherungs-)Anlage- und Finanzanlageberatung an sich

Im Einzelnen:

1. Auswahl Produktpartner und deren Produktportfolio

All unsere Produktpartner im Bereich (Versicherungs-)Anlage- und Finanzanlageberatung wählen wir sehr sorgsam aus.

Unser Management und unsere ausgewählten Kollegen und Mitarbeiter suchen hierbei den stetigen Austausch mit unseren (potentiellen) Produktpartnern, um ESG-relevante Themen zu erörtern und zu diskutieren. Ziel ist es, deren Umgang mit diesen Themen zu kennen und im Blick zu haben.

Dabei achten wir darauf, mit Produktpartnern zusammen zu arbeiten, die permanent an der Weiterentwicklung und Optimierung ihres ESG-bezogenen Verhaltens und ihrer Best Practices arbeiten. Diese Produktpartner genießen unser Vertrauen.

Dasselbe gilt für das Produktportfolio. Auch hier achten wir bei der Auswahl der Produkte darauf, dass ESG-Kriterien und Aspekte für nachhaltiges Investieren in die Investmentanalysen einfließen und für die Entscheidungen unserer Kunden herangezogen werden können.

2. Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Wir sind stolz darauf, in der (Versicherungs-)Anlage- und Finanzanlageberatung auf ein großes Produktportfolio zugreifen zu können.

Um Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl unserer Produktpartner und deren Produkte im Wesentlichen die uns zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt. Produktpartner, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen wir auch zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Produktpartners informiert dieser darüber hinaus mit seinen vorvertraglichen Informationen.

Fragen können unsere Kunden im Vorfeld eines möglichen Abschlusses natürlich jederzeit stellen – mehr noch: diese sind sogar gewünscht.

a. Einzelheiten zur (Versicherungs-)Anlageberatung:

Im Rahmen unseres Beratungsprozesses stehen Produkte mit Nachhaltigkeitsfokus zur Verfügung, die ein bestehendes Bedürfnis unserer Kunden, Produkte erwerben zu können, die bestimmte Umwelt- und/oder soziale und/oder gesellschaftliche Aspekte, befriedigen.

Diese Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte können geeignet sein, abhängig von den Anlagezielen, den Anlageerfahrungen oder der Risikotoleranz der Kunden.

b. Einzelheiten zur Finanzanlageberatung

Wir können ein bestehendes Bedürfnis unserer Kunden, in Produkte zu investieren, die einen stärkeren Nachhaltigkeitsfokus haben, befriedigen.

So stehen unseren Kunden Investmentfonds zur Verfügung, die nach Art. 6 der EU-Offenlegungsverordnung einzuordnen sind und bei denen ein grundsätzliches ESG-Research der Produktanbieter berücksichtigt wird.

Darüber hinaus können wir unseren Kunden auf deren Wunsch hin auch eine Auswahl explizit nachhaltiger Fonds gem. Art. 8 der EU-Offenlegungsverordnung anbieten, die ihren Fokus auf Umwelt- und/oder soziale und/oder gesellschaftliche Aspekte legen.

Die Investments können im Rahmen der Anlageberatung geeignet sein, abhängig von den Anlagezielen, den Anlageerfahrungen oder dem Rendite-Risiko-Profil der Kunden.

Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzanlageprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzanlageproduktes empfohlen.

III. Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Nachhaltigkeitsrisiken können naturgemäß sowohl positive als auch negative Einflüsse auf die künftige Wertentwicklung haben. Wichtig ist daher, dass den Risiken Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt in erster Linie durch den Produktpartner, auf deren Informationen wir, wie bereits geschildert, zurückgreifen.

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass derzeit eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Produktpartner lediglich bedingt erfolgen kann.

Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Informationen, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen und mit diesen erörtern.

Wir nehmen keine eigene Einstufung und Auswahl von Produkten anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren vor (z. B. über eine Rangfolge- und Auswahlmethode), da diese Einstufung aus unserer Sicht nur durch die Produktpartner erfolgen kann.

IV. Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlage- und Finanzanlageprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.