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Höchstrechnungszins sinkt erneut

10. November 2021

Höchstrechnungszins sinkt erneut

Sparen Sie in 2021 noch bares Geld!

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der BaFin entschieden, dass zum 1. Januar 2022 der kalkulatorische Höchstrechnungszinssatz von den bisherigen 0,9 % auf historisch niedrige 0,25 % gesenkt wird. Aufgrund des sinkenden Zinsniveaus an den Kapitalmärkten wurde der Rechnungszins für verschiedene Versicherungsprodukte in den letzten Jahren sukzessive reduziert.

Was ist der Höchstrechnungszins?
 
Der Höchstrechnungszins ist eine wichtige Rechengröße bei der Kalkulation von Lebens- und Rentenversicherungsprodukten, bei welchen Kapital angespart, verzinst und als Einmalleistung oder als lebenslange Rentenleistungen ausgezahlt wird. Er gibt an, mit welchem garantierten Zins die Lebensversicherer maximal kalkulieren dürfen. Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) sind von der Senkung des Zinses betroffen, denn auch hierbei bilden Versicherer während der Vertragslaufzeit Finanzpolster und verzinsen diese.

Entwicklung des Höchstrechnungszinses 1950 – 2020 
Quelle: eigen Darstellung

Private (Alters-)Vorsorge starten und bares Geld sparen
 
Konkret bedeutet die Senkung des Zinses, dass die Zahlbeiträge zu den oben genannten Versicherungen bei gleichbleibender Leistung teurer werden. Bei Neuverträgen in der Berufsunfähigkeitsabsicherung in 2022 beispielsweise drohen sogar Beitragserhöhungen von bis zu 10 %.

Noch in 2021 zu handeln, lohnt sich also für Sie: Denn Sie sparen bei einem Vertragsabschluss noch in diesem Jahr langfristig viel Geld! Sichern Sie sich die aktuellen Zinsen und damit einen dauerhaften günstigen Beitrag in Ihrer privaten Vorsorge! Ihr/e persönliche/r Mayflower-Berater/in berät Sie gerne und prüft, wie viel Geld Sie auf lange Sicht einsparen, wenn Sie noch im aktuellen Jahr agieren.

Mayflower Capital: Finanztipps – Höchtsrechungszins sinkt erneut