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Berufsunfähigkeit

VORSORGE
Mayflower Capital: Berufsunfähigkeit

Mit Ihrem Einkommen finanzieren Sie Ihren gesamten Alltag. Wer durch eine Krankheit oder einen Unfall seiner gewohnten beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, gerät schnell in finanzielle Schieflage. In diesem Fall greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sorgt dafür, dass im Falle eines Falles wenigstens Ihre Einkommensverhältnisse gesichert sind. Manchmal können schon kleinere körperliche Versehrtheiten dazu beitragen, dass man seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann – und oft nicht einmal einer Tätigkeit, die der Ausbildung oder dem bislang ausgeübten Beruf wenigstens annähernd entspricht.

Die Berufsgenossenschaften bieten im Leistungsfall lediglich eine Grundversorgung. Und diese auch nur bei Unfällen am Arbeitsplatz bzw. im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Dazu ist es interessant zu wissen, dass sich lediglich ein knappes Drittel aller Unfälle tatsächlich im beruflichen Umfeld ereignet. Neun von zehn BU-Renten werden wegen Krankheit beantragt. Besonders häufig sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Krebserkrankungen, Gemüts- und Nervenerkrankungen. Laut dem Analysehaus Morgen&Morgen sind psychische Erkrankungen mittlerweile der häufigste Grund für Erwerbsunfähigkeit.

Auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet wenig Schutz. Eine Berufsunfähigkeitsrente der Rentenversicherung bekommen nur Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben unter Umständen lediglich Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente.

Ihr Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente richtet sich unter anderem nach der Arbeitszeit, die Sie theoretisch noch leisten könnten:

  • weniger als 3 Stunden Arbeitszeit/Tag: volle Erwerbsminderungsrente (das entspricht 30 – 35% des letzten Bruttoeinkommens)
  • 3 bis 6 Stunden Arbeitszeit/Tag
    lediglich 50 % der Erwerbsminderungsrente (das entspricht 14 -17% des letzten Bruttoeinkommens)
  • über 6 Stunden Arbeitszeit/Tag: Sie gehen leer aus.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird zu den Risikoversicherungen gezählt, weil sie das Risiko der Berufsunfähigkeit abdeckt. Leistungen erhalten Sie dann, wenn Sie ununterbrochen mehr als sechs Monate mindestens zu 50 % außerstande sind, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. Damit sorgen Sie für den Fall vor, dass Ihnen durch ernsthafte gesundheitliche Probleme nicht auch noch existenzielle entstehen.

Ein Beitragsvergleich von verschiedenen Absicherungsmodellen der Berufsunfähigkeit (nach Steuern, bei identischen Netto-Berufsunfähigkeitsrenten) zeigt, dass die Absicherung in Verbindung mit der einer Basisrentenversicherung um bis zu 33 % günstiger ist als eine eigenständige BU-Versicherung.

In Kombination mit der Basisrentenversicherung wird im Falle der Berufsunfähigkeit die Rentenversicherung beitragsfrei fortgeführt. Durch den Einschluss einer sogenannten dynamischen Weiterspargarantie erhöht sich der Vorjahresbeitrag jährlich um die vereinbarte Dynamik dergestalt, dass ein nahtloser, adäquater Übergang von der Berufsunfähigkeitsrente in die Altersrente erfolgt.

Das eine tun – Absicherung der Arbeitskraft –, ohne das andere zu lassen: beitragsfreier Aufbau einer Altersrente bei Verlust der Arbeitskraft.