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Aktuelle Statistik des PKV-Verbands

9. Mai 2018

Aktuelle Statistik des PKV-Verbands

Pflegereform treibt Eigenanteil in die Höhe

Die Pflegereform brachte nicht nur die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade mit sich, sondern auch eine (leichte) Erhöhung des Eigenanteils für die Unterbringung im Pflegeheim. Dies geht aus der jüngsten Statistik des PKV-Verbands hervor.

Die Pflegereform ist in wesentlichen Bestandteilen seit Frühjahr 2017 in Kraft – lange genug, um eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Dabei kristallisieren sich diverse Meinungen heraus. Diejenigen, die z.B. darauf gehofft haben, dass die Kosten für Pflegebedürftige (und ihre Angehörigen) sinken, werden von den jüngsten statistischen Auswertungen der PKV-Pflegedatenbank enttäuscht sein.

Pflegereform: Eigenanteil nimmt zu

Denn im Bundesdurchschnitt ist der Eigenanteil für die Unterbringung in einem Pflegeheim gestiegen. Er beträgt nun 1.750 Euro monatlich – im Mai 2017 lag dieser Wert noch bei rund 1.700 Euro. Der Grund für die Steigerung ist die neue Berechnungsmethode des Eigenanteils, denn dieser ist nicht mehr an die Pflegestufe (bzw. den Pflegegrad) gekoppelt, sondern setzt sich nun aus drei Komponenten zusammen:

  • einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Kosten der Pflegerade 2 bis 5
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten

Die rein pflegebedingten Aufwendungen werden also mit dem EEE und den Zuschüssen der Pflegeversicherung finanziert. 80 Prozent der Aufwendungen sind Personal- und 20 Prozent sind Sachkosten. Der Zuschuss richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Der PKV-Verband nennt ein Beispiel: „So zahlt die Pflegeversicherung zum Beispiel 2.005 Euro monatlich für einen Pflegegrad 5 und 770 Euro für einen Pflegegrad 2. Welche Einnahmen eine Pflegeeinrichtung insgesamt aus den Zuschüssen der Versicherung erzielt, ist somit von der individuellen Zusammensetzung der Pflegegrade in der jeweiligen Einrichtung abhängig.“

Dieser Schlüssel bedingt auch die Richtlinien für die personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen. Zwar sind die Rahmenverträge im Sozialgesetzbuch XI festgelegt, doch die Bundesländer haben durchaus Gestaltungsmöglichkeiten. So ist z.B. in Berlin eine Vollkraft für durchschnittlich 3,9 Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 zuständig, in Schleswig-Holstein aber für 5,4. Zudem ist die Höhe der Personalkosten bei den Pflegeeinrichtungen unterschiedlich.

Die Kombination dieser drei Gründe führt die zum Teil großen regionalen Unterschiede bei der Höhe des EEE herbei.

Mayflower Capital: Finanztipps – Statistik des PKV-Verbandes