RICHTIG ABGESICHERT
RICHTIG ABGESICHERT
In Deutschland ist die Krankenversicherung besonders: Selbstständige, Beamte, Studenten und gut Verdienende können selbst entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen alle je nach ihrem Einkommen Beiträge und bekommen ähnliche Leistungen. In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem persönlichen Risiko, zum Beispiel dem Alter oder Gesundheitszustand. Dort sind oft spezielle Vorteile möglich, wie Behandlung durch den Chefarzt, kurze Wartezeiten oder moderne Behandlungsmethoden.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet allen Menschen die gleichen Leistungen, egal ob jung oder alt, krank oder gesund, reich oder arm. Jeder, der Anspruch darauf hat, kann dort versichert werden. Das Alter oder der Gesundheitszustand sind dabei nicht wichtig. Der Beitrag richtet sich nur nach dem Einkommen. Gesetzlich Versicherte zahlen 14,6 % ihres Einkommens für die Krankenversicherung, dazu kommt noch ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Wer weniger verdient, zahlt auch weniger Beiträge. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind kostenlos mitversichert.
Ein guter Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung sorgt dafür, dass Sie Zugang zu bester medizinischer Versorgung haben. Manche Verträge übernehmen die Kosten für Behandlungen bei besonders erfahrenen Ärzten, in Privatkliniken oder bei Spezialisten im Ausland. Auch die neuesten Behandlungsmethoden sind oft mitversichert.
In der privaten Krankenversicherung können Sie Ihre Leistungen selbst auswählen. So bekommen Sie genau den Schutz, den Sie bezahlen möchten oder können. Die vereinbarten Leistungen sind dabei fest zugesichert und können von der Versicherung nicht gekürzt werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung können dagegen Leistungen jederzeit gestrichen oder reduziert werden.
Eine private Krankenversicherung dürfen nur Beamte, Selbstständige, Studenten und Angestellte abschließen, die mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Im Jahr 2020 liegt diese Grenze bei 62.550 Euro brutto im Jahr. Bei Angestellten bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Versicherungsprämie, aber nur bis zu dem Höchstbetrag, den ein gesetzlich Versicherter zahlen würde. Im Jahr 2020 sind das ungefähr 368 Euro.
Aufnahmegarantie in die Private Krankenversicherung
Damit Angestellte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können, müssen sie einmalig mit ihrem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, die im Jahr 2020 bei 62.550 Euro liegt. Außerdem müssen sie sich zu diesem Zeitpunkt einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Mit einem sogenannten Optionstarif können Sie den Wechsel frühzeitig vorbereiten. Je jünger Sie sind, desto leichter ist normalerweise die Gesundheitsprüfung. Das Ergebnis der Prüfung wird dabei „eingefroren“, das heißt, wenn Sie später wirklich in die PKV wechseln, müssen Sie keine neue Gesundheitsprüfung mehr machen.
Mit dem Optionstarif haben Sie außerdem sofort eine Krankenzusatzversicherung, die Sie selbst auswählen können. Zum Beispiel können Sie eine zusätzliche Versicherung für das Krankenhaus oder für Zahnarztkosten abschließen.
Wenn Sie jetzt noch nicht in die private Kranken-Vollversicherung wechseln können, aber später die beste Versorgung haben möchten, sollten Sie den Wechsel rechtzeitig planen und vorbereiten.