Altersversorgung

VORSORGE
Mayflower Capital: Altersversorgung

Die erwartete Lebenserwartung in Deutschland für einen Jungen, der 2017 geboren wurde, liegt bei etwa 92 Jahren, für Mädchen sogar bei 97 Jahren – so hoch wie nie zuvor. Länger zu leben bedeutet aber auch, länger Rente zu bekommen. Die gesetzliche Rente reicht deshalb nicht mehr aus, um im Alter gut zu leben. Eine zusätzliche Vorsorge ist deshalb sehr wichtig. So können Sie im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard halten und Ihren Ruhestand genießen – egal, wie alt Sie werden.

In Deutschland gibt es drei Säulen der Altersvorsorge. Die erste Säule sorgt für die Grundversorgung. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, besondere Versorgungswerke für bestimmte Berufe und die Basis- oder Rürup-Rente. Die zweite Säule umfasst die geförderte Vorsorge, wie die betriebliche Altersvorsorge und Riester-Verträge. Diese richtet sich hauptsächlich an Arbeitnehmer. Die dritte Säule ist die ungeförderte Vorsorge, dazu zählen private Lebens- oder Rentenversicherungen. Auch mit Fondssparplänen kann man privat vorsorgen. Fast alle Berufstätigen sind durch die erste Säule abgesichert. Es ist jedoch jedem selbst überlassen, zusätzlich in die zweite und dritte Säule zu sparen.

Welche Altersvorsorge für Sie passend ist, hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig sind, ob Sie staatliche Förderungen nutzen möchten oder lieber flexibel sparen wollen und wie viel Zeit Sie noch bis zum Rentenbeginn haben.

Diesen Rentenrechner bitte einbinden: www.gdv.de/produkte/rentenrechner

Basisrente

Ein Rürup-Vertrag ist ein privater Vorsorgevertrag, meistens eine Rentenversicherung. Er hat besondere Eigenschaften, ist deshalb geprüft und gehört zur ersten Säule der Altersvorsorge, also zur Basisvorsorge. Der wichtigste Unterschied zu einer normalen privaten Rentenversicherung ohne Förderung ist, dass das angesparte Geld bei einer Rürup- oder Basisrente nicht als Einmalzahlung ausgezahlt wird. Das Geld soll ausdrücklich für die Altersvorsorge genutzt werden und wird deshalb immer als lebenslange Rente ausgezahlt. In diesem Punkt ist der Rürup-Vertrag der gesetzlichen Rente ähnlich.

Die Beiträge für Rürup-Verträge werden steuerlich ähnlich behandelt wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2020 können Sie bis zu 25.046 Euro pro Jahr als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt sind, sind es bis zu 50.092 Euro. Dabei werden 90 % der Beiträge bis zu diesem Höchstbetrag steuermindernd berücksichtigt. Dieser Anteil steigt jedes Jahr um 2 %, bis im Jahr 2025 der gesamte Beitrag anerkannt wird. Diese Steuervergünstigung gibt es nicht bei einer privaten Rentenversicherung, die Sie aus Ihrem Nettogehalt bezahlen.

Wenn Sie eine Basisrente (Rürup-Rente) mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren, können Sie die steuerlichen Vorteile noch besser nutzen. Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Beiträge für beide Versicherungen als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben.

Ab dem Jahr 2040 müssen Sie die Rentenzahlungen aus der Basisrente vollständig versteuern. Im Jahr 2020 liegt der Anteil, der versteuert werden muss, bei 80 %. Dieser Anteil steigt jedes Jahr um 1 %, bis im Jahr 2040 die gesamte Rente versteuert wird.

Riesterrente

Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung das Niveau der gesetzlichen Rente gesenkt, damit die Beiträge nicht zu stark steigen. Gleichzeitig wurde die Riester-Rente eingeführt, damit mehr Menschen zusätzlich fürs Alter sparen. Dabei unterstützt der Staat die Sparer mit Zuschüssen und Steuervorteilen. Die Riester-Rente ist besonders für Berufsanfänger sehr sinnvoll.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Die Riester-Rente funktioniert grundsätzlich wie jede andere Rentenversicherung: Sie zahlen jeden Monat Geld in eine Versicherung oder einen Sparplan ein, um im Alter eine zusätzliche Rente zu bekommen. Der besondere Vorteil bei der Riester-Rente sind die staatlichen Zuschüsse. Diese helfen Ihnen, auch mit kleinen Beiträgen eine gute finanzielle Vorsorge aufzubauen. Die Rente, die Sie später erhalten, müssen Sie dann im Alter versteuern.

Welche Zuschüsse gibt der Staat?

Riester-Sparer profitieren von verschiedenen Zulagen:

  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr gibt es für jeden Sparer.
  • Kinderzulage: Die Kinderzulage gibt es nur für einen Elternteil. Sie müssen entscheiden, wer sie erhalten soll.
  • Berufseinsteigerbonus: Wer seinen Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro extra als Zulage.

Außerdem gesellt sich häufig auch eine Steuererstattung dazu.

Wie viel Steuervorteil Sie durch die Riester-Rente bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist. Sie können pro Jahr höchstens 2.100 Euro von der Steuer abziehen – darin sind die staatlichen Zuschüsse (Zulagen) schon mitgerechnet. Der tatsächliche Steuervorteil wird mit den Zulagen verrechnet. Wenn Sie mehrere Kinder haben, sind die Zulagen oft höher als der Steuervorteil. Deshalb profitieren Familien mit vielen Kindern besonders von den Zulagen. Menschen mit hohem Einkommen, die allein veranlagt sind (also ohne Ehepartner versteuert werden), profitieren vor allem vom Steuervorteil. Für beide Gruppen kann sich die Riester-Rente besonders lohnen.

Flexible Altersvorsorge

Private Rentenversicherungen gehören zu den beliebtesten Möglichkeiten in Deutschland, fürs Alter vorzusorgen. Sie zahlen regelmäßig Geld in einen Versicherungsvertrag ein und bekommen am Ende des Vertrags eine monatliche Rente – und zwar so lange, wie Sie leben. Dabei können Sie selbst entscheiden, wie Ihr Geld angelegt wird. Diese Entscheidung hängt davon ab, wie viel Risiko Sie bei Ihrer Geldanlage eingehen möchten.

Mit einer ungeförderten Altersvorsorge (also einer Geldanlage für das Alter, die Sie selbst einzahlen und für die Sie keine staatliche Unterstützung bekommen) treffen Sie die richtige Wahl, wenn Sie bei Ihrer Lebensplanung – zum Beispiel was Familie und Beruf angeht – sehr flexibel bleiben möchten. Eine solche flexible Altersvorsorge ist dann sinnvoll für Sie, wenn Ihnen die folgenden vier Punkte wichtig sind:

  • Sie müssen sich erst kurz bevor Sie in Rente gehen, entscheiden, was mit Ihrem angesparten Geld passieren soll. Wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung haben (das ist eine Geldanlage für das Alter, bei der Sie regelmäßig einzahlen), können Sie sich das angesparte Geld normalerweise als lebenslange Rente auszahlen lassen. Das bedeutet, Sie bekommen jeden Monat einen bestimmten Betrag, so lange Sie leben.

    Das ist aber nur eine Möglichkeit. Sie können sich auch über mehrere Jahre größere Beträge auszahlen lassen. Oder Sie holen sich das gesamte Geld auf einmal ab.

  • Wenn Sie unerwartet Geld brauchen oder Ihre Sparraten verringern müssen – zum Beispiel, weil Sie ein Kind erwarten, eine Trennung ansteht oder ein Familienmitglied finanzielle Unterstützung benötigt –, ist das bei Sparformen, bei denen Sie keine staatliche Förderung erhalten, grundsätzlich machbar.
  • Manche Arten der Altersvorsorge, wie zum Beispiel die Riester-Rente (eine staatlich geförderte Altersvorsorge) oder die betriebliche Altersvorsorge (eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber), sind nur vorteilhaft, wenn Sie dauerhaft bei einer Firma angestellt sind. Wenn Sie häufiger den Job wechseln oder auch mal selbstständig arbeiten, profitieren Sie von solchen Förderungen am Ende oft nicht genug.
  • Wenn Sie Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung (der staatlichen Rente), einem Versorgungswerk (einer Art berufsständischer Rentenkasse, zum Beispiel für Ärzte oder Anwälte) beziehen, oder in eine Riester- oder Rürup-Rente (beides staatlich geförderte Altersvorsorgen) einzahlen oder über Ihren Betrieb vorsorgen, tun Sie das hauptsächlich für sich selbst.

    Das angesparte Geld an Ihren Partner, Ihre Kinder oder andere Personen zu übertragen, es zu vererben oder zu verschenken, ist dabei entweder gar nicht möglich oder nur mit starken Einschränkungen verbunden.

Wie Sie liquiditätsschonend für Alter vorsorgen … Link zu Cash-Life-balance

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bedeutet, dass Sie sich über Ihren Arbeitgeber zusätzlich Geld für Ihre Rente ansparen. Das ist eine der ältesten Arten, im Alter finanziell abgesichert zu sein, die es in Deutschland gibt.

Dabei schließt Ihr Arbeitgeber eine Versicherung ab, die speziell für Sie als Arbeitnehmer gedacht ist. So bekommen Sie eine zusätzliche Absicherung für das Alter, falls Sie nicht mehr arbeiten können (Berufsunfähigkeit) oder für Ihre Angehörigen, wenn Sie versterben (Hinterbliebenenversorgung).

Die bAV kann entweder komplett von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden. Es ist aber auch möglich, dass Sie einen Teil Ihres Gehalts – man nennt das Entgeltumwandlung – dafür verwenden.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es fünf verschiedene Möglichkeiten, wie das Geld angespart und verwaltet wird. Man nennt diese Möglichkeiten auch Durchführungswege.

  • Bei der Direktversicherung schließt Ihr Arbeitgeber eine Versicherung für Sie als Arbeitnehmer ab. Ihr Arbeitgeber, der hier der Versicherungsnehmer (also derjenige, der den Vertrag mit der Versicherung hat) ist, überweist die Beiträge für diese Versicherung direkt an die Versicherungsgesellschaft.
  • Bei der Direktzusage (man nennt sie auch Pensionszusage) ist Ihr Arbeitgeber selbst derjenige, der für Ihre Altersvorsorge zuständig ist. Er verspricht Ihnen eine bestimmte Leistung und ist verpflichtet, diese direkt an Sie auszuzahlen, wenn Sie in Rente gehen, arbeitsunfähig werden (Invalidität) oder versterben. Im Todesfall geht das Geld dann an Ihre Hinterbliebenen.
  • Bei der Pensionskasse überweist Ihr Arbeitgeber die Beiträge direkt an eine Pensionskasse. Das ist eine Art spezielle Versicherung für die Altersvorsorge, die das Geld verwaltet und später an Sie als Rente oder als einmaligen Betrag auszahlt. Solche Pensionskassen gehören oft einem oder mehreren Unternehmen oder sogar einer ganzen Branche.
  • Ein Pensionsfonds ist eine eigene, unabhängige Einrichtung, die sich um die Altersvorsorge der Mitarbeiter kümmert. Er gibt Ihnen als Arbeitnehmer einen festen Anspruch darauf, dass die zugesagten Leistungen – also das Geld für Ihre Rente – auch wirklich ausgezahlt werden.
  • Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige Einrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen – den sogenannten Trägerunternehmen – gegründet wurde. Ihr Arbeitgeber leitet die Beiträge für Ihre Altersvorsorge an diese Unterstützungskasse weiter. Die Kasse verwaltet das Geld und zahlt Ihnen dann die vereinbarten Beträge aus, wenn der Fall eintritt, für den Sie vorgesorgt haben (z. B. im Ruhestand).

bAV seit 2018 noch attraktiver

Um die Betriebsrente (also die zusätzliche Rente vom Arbeitgeber) besonders für Menschen mit geringerem Einkommen attraktiver zu machen und kleinere sowie mittlere Firmen stärker zu ermutigen, eine solche Rente anzubieten, ist am 1. Januar 2018 das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ in Kraft getreten.

Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland, egal welcher Branche sie angehören oder wie viele Mitarbeiter sie haben. Durch dieses Gesetz muss Ihr Arbeitgeber nun einen Teil zu Ihrer Betriebsrente dazugeben. Außerdem müssen Sie auf monatliche Renten, die über 160 Euro liegen, weniger Abgaben zahlen.

Die Fakten

Wenn Sie über die betriebliche Altersversorgung (bAV) fürs Alter sparen, zahlen Sie während Ihres Arbeitslebens weniger Steuern und Sozialabgaben (Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Bis zu einem bestimmten Betrag sind Ihre jährlichen Einzahlungen in die bAV steuerfrei: Im Jahr 2020 waren das bis zu 8 Prozent der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze West. Das entspricht 552 Euro pro Monat oder 6.624 Euro pro Jahr. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sind Einzahlungen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von Abgaben befreit. Das bedeutet, Sie konnten im Jahr 2020 bis zu 276 Euro im Monat oder 3.312 Euro im Jahr ansparen, ohne dafür Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Wichtige Informationen

Liebe Kunden und Interessenten,
Vorsicht vor betrügerischen Aktivitäten – wir setzen als Mayflower Capital AG stets auf den persönlichen Kontakt.