Steueroptimierung als legitimes Prinzip
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.“ Dieser Satz wird oft Helmut Schmidt zugeschrieben, geht jedoch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1965 zurück. Der Grundsatz besagt, dass legale Steueroptimierung zulässig ist. Steuerpflichtige dürfen durch Wahlrechte, Freibeträge, Werbungskosten oder Sonderausgaben ihre Steuerlast minimieren. Es ist somit kein politisches Statement, sondern ein anerkanntes Prinzip im deutschen Steuerrecht, dass die Ausnutzung gesetzlicher Gestaltungsmöglichkeiten zulässig ist.
Chancen durch Investitionen in Photovoltaik
Nur gibt es aktuell nicht mehr viele Möglichkeiten, Steuern in Vermögen umzuwandeln. Die Investition in eine Photovoltaikanlage (PVA) lässt es hingegen zu, die persönliche Steuerlast deutlich zu reduzieren. Diese staatliche Förderung soll bewusst Anreize schaffen, die Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu erreichen. Durch steuerliche Instrumente wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB), die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) und die reguläre (degressive) Abschreibung kann eine solche Investition schnell attraktive finanzielle Vorteile bieten. Diese steuerlichen Vorteile betreffen keine „Hausdachlagen“, sondern PVAs, deren Strom ins Netz eingespeist und veräußert wird.
Steuerliche Instrumente im Detail
Diese steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bieten ein hohes Maß an Flexibilität. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann innerhalb der drei Jahre vor der tatsächlichen Investition genutzt werden. Dadurch lässt sich – insbesondere in einkommensstarken Jahren (z. B. bei Abfindungen, Firmenverkäufen oder hohen Bonuszahlungen) – die Steuerlast gezielt senken. Bis zu 200.000 Euro pro Jahr können für zukünftige Investitionen gewinnmindernd berücksichtigt werden. Der IAB darf dabei bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten (z. B. für den Kauf einer PVA) abdecken.
Sonderabschreibung (Sonder-AfA)
Ab dem Jahr der Investition greift zusätzlich die Sonderabschreibung (Sonder-AfA). Diese ermöglicht es, bis zu 40 Prozent der verbleibenden Investitionskosten (nach Abzug des IAB) über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abzuschreiben.
Degressive Abschreibung (Investitionsbooster)
Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Juli letzten Jahres den sogenannten Investitionsbooster beschlossen. Dieser erlaubt erneut die degressive Abschreibung – also bis zu 15 Prozent der Investitionskosten pro Jahr – und kann ebenfalls auf Photovoltaikanlagen angewendet werden.
Steuerlicher Hebel und Handlungsempfehlung
Durch die Kombination dieser drei steuerlichen Vorteile lassen sich somit bereits bis zum Ende des ersten Jahres nach der Investition fast 80 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das gesamte Potenzial: Bei einer Investition von 200.000 Euro in eine PVA kann die Steuerlast (bei Anwendung des Spitzensteuersatzes) um bis zu 86.335 Euro reduziert werden.
Hierbei ist zu beachten, dass ein Investment sich nicht allein wegen der steuerlichen Vorteile rechnen sollte. Dort, wo es möglich ist, macht es jedoch Sinn, sie als Renditeturbo einzusetzen. Informieren Sie sich bei Ihrem Mayflower-Partner über Ihre individuellen Möglichkeiten, Steuern in Vermögen umzuwandeln.