Basisrente & Rürup-Rente: Steuern sparen durch private Altersvorsorge

6. November 2025
Basisrente & Rürup-Rente: Steuern sparen durch private Altersvorsorge

Die Optimierung der eigenen Steuerlast durch gezielte Altersvorsorgeaufwendungen ist ein zentraler Baustein einer effizienten Finanzplanung. Wer strategisch in seine private Altersversorgung investiert, profitiert von erheblichen steuerlichen Entlastungen während der Erwerbsphase.

Einkommensteuern senken, Altersvorsorge ausbauen

Der Staat fördert mit steuerlichen Vergünstigungen den Aufbau einer privaten Altersversorgung. Seit Januar 2023 ist diese Förderung für Anleger noch attraktiver: Denn seitdem können Zahlungen in eine Basisrente (Rürup-Rente) zu 100 Prozent als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mit anderen Worten: Durch die Ausgaben für die Basisrente vermindert sich das zu versteuernde Einkommen.

Höchstbeträge und Sonderausgabenabzug bei der Rürup-Rente

Um die steuerlichen Vorteile der Basisrente maximal auszuschöpfen, müssen die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen für Altersvorsorgeaufwendungen beachtet werden. Diese Beträge passen sich jährlich an und definieren den maximalen steuerlichen Hebel für Steuerpflichtige.

Um die Sonderausgaben in der Steuererklärung in vollem Umfang auszuschöpfen, können Singles im Jahr 2025 insgesamt 29.344 Euro als Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich ansetzen. Dieser Betrag schließt neben der Basisrente inklusive etwaiger Zuzahlungen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Zahlungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen mit ein. Bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnern liegt die staatliche Fördergrenze bei 58.688 Euro. Maßgeblich ist immer das Kalenderjahr.

Jahresendspurt: Taktische Zuzahlungen vor dem Stichtag nutzen

Eine flexible Anpassung der Einzahlungen ermöglicht es Steuerzahlern, am Jahresende auf die individuelle Liquiditätssituation zu reagieren und die Steuerlast gezielt zu steuern. Dies bietet insbesondere bei unregelmäßigem Einkommen erhebliche Vorteile.

Noch für 2025 Steuerlast reduzieren

Anleger können, falls sie diese Fördergrenzen noch nicht ausgeschöpft haben, durch variable Zuzahlungen in ihre Basisrente 2025 noch Steuern sparen. Das ist besonders attraktiv für alle, die am Ende des Jahres noch Liquidität übrighaben, z. B. durch einen Bonus. Auch Selbständige und Freiberufler, die den Jahresgewinn nun abschätzen können, profitieren, indem sie jederzeit individuell und steueroptimiert zuzahlen und somit die Abgabelast an das Finanzamt mindern.

Beispiel: Bei einer Zahlung von 3.000 Euro brutto im Jahr 2025 und einem Steuersatz von 40 Prozent zahlen Anleger effektiv nur 1.800 Euro netto. Ein Vorteil von 1.200 Euro. Dieser Effekt gilt für jeden Euro einer Zahlung, wie Einmalbeiträge, laufenden Beitrag und Zuzahlungen gleichermaßen.

Rendite und Vermögensaufbau: Vermögensschutz durch fondsgebundene Altersvorsorge

Neben dem unmittelbaren Steuereffekt bietet die Basisrente langfristige Wachstumschancen durch breit gestreute Kapitalmarktanlagen, die als effektiver Schutz gegen Inflation dienen und die Rentenleistung nachhaltig sichern.

Vermögen aufbauen – Rente erhöhen

Während die Steuerlast sinkt, erhöht sich das Anlagevermögen, wenn die Zuzahlung in eine Basisrente fließt. Der Vorteil: Je nach Vertragsgestaltung wird das Kapital nicht nur in festverzinsliche Wertpapiere, sondern auch in Aktien und andere renditestarke Anlageformen investiert. Auf diese Weise nutzen Anleger Renditechancen und schützen ihr Vermögen vor der Inflation.

Aus einem Zuzahlungsbetrag von 10.000 Euro im Alter von 50 Jahren ergibt sich neben der Steuerersparnis eine zusätzliche lebenslange jährliche Rente von etwa 880 Euro (vor Steuern) ab Rentenbeginn. (Unverbindliches Beispiel bei einer Zuzahlung im Alter von 50 Jahren, fondsgebundene Rentenversicherung, 6 % Wertentwicklung, konstante Rente ab Rentenbeginn, Rentengarantiezeit 10 Jahre)

Die nachgelagerte Besteuerung: Steuerfreie Anteile in der Rentenphase

Das Prinzip der Rürup-Rente basiert auf der nachgelagerten Besteuerung. Während Einzahlungen heute steuerfrei eingebracht werden können, wird die spätere Rentenphase versteuert – allerdings greifen hierbei attraktive, gesetzlich geregelte Übergangsfristen.

Doppelt Steuern sparen

Die Steuervorteile greifen bei der Basisrente jedoch nicht nur in der Ansparphase. Anleger erhalten aktuell auch noch während des Rentenbezugs Steuervergünstigungen. Deren Höhe hängt davon ab, wann sie in Rente gehen. Bis zum Jahr 2058 sind die angesparten Rentenleistungen teilweise steuerbefreit. Im Jahr 2025 profitiert die Basisrente von einem steuerfreien Anteil von 16,5 Prozent. Im Folgenden sinkt der steuerfreie Anteil um jeweils 0,5 Prozent pro Jahr.

Checkliste für Anleger: Fristen, SEPA-Mandat und formale Anforderungen

Um die steuerliche Berücksichtigung für das laufende Kalenderjahr rechtssicher zu gewährleisten, müssen formale Kriterien und präzise Fristen beim zuständigen Versicherungsunternehmen eingehalten werden.

Was ist zu beachten?

Egal ob Unternehmensgewinn, Steuerrückzahlung oder Bonuszahlung: Mit einer (Zu-)Zahlung in eine Basisrente können Anleger ihre Einkommensteuer reduzieren, die Rentenleistung erhöhen, Kapital anlegen und von einer lebenslangen privaten Rente profitieren. Was ist dabei zu beachten?

Der Zuzahlungsbetrag muss bei einer Überweisung in der Regel im laufenden Kalenderjahr auf dem Konto des Versicherers eingehen, damit er noch für das laufende Jahr steuerlich berücksichtigt werden kann. Wichtig ist der Stichtag 31. Dezember eines Jahres für den Geldeingang. Je nach Anbieter können Anleger den Zuzahlungsbetrag auch per SEPA-Mandat von ihrem Versicherer abbuchen lassen.

Interessierte sollten vor einer Zuzahlung zusätzlich folgende Fragen klären:

  • Gibt es einen Mindestzuzahlungsbetrag?
  • Ist ein separates Zuzahlungsformular zu verwenden oder kann der Betrag einfach auf ein bestimmtes Konto des Versicherers überwiesen werden?
  • Wird eine Personalausweiskopie benötigt?
  • Werden steuerliche Höchstgrenzen eingehalten?
  • Bei fondsgebundenen Verträgen ist gegebenenfalls eine Überprüfung der Fondsauswahl sinnvoll.

Bei der Klärung dieser Fragen hilft Ihnen Ihr Mayflower-Berater gerne weiter.

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