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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

10. November 2021

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

SIND SIE AUF DEN FALL DER FÄLLE GUT VORBEREITET?

Durch Unfall oder Krankheit auszufallen ist schlimm. Noch schlimmer wird die Situation, wenn man nicht an die rechtliche Vorsorge gedacht hat – denn, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind, wird ein gerichtlich bestellter Betreuer für Sie entscheiden. Das betrifft u. a. die Unterbringung, die medizinische Behandlung und auch die persönlichen Finanzen.

In etwa der Hälfte der Fälle übernehmen Fremde die Betreuung. Derzeit sind etwa 1,3 Millionen Erwachsene aller Altersgruppen in Deutschland unter rechtliche Betreuung gestellt. Das Thema rechtliche Vorsorge hat also nichts mit dem Alter zu tun, sondern sollte beizeiten geregelt werden.
Was also tun? Wie die richtige Herangehensweise finden? Matthias Rich, Regionsgeschäftsführer der JURA DIREKT GmbH und Testamentsvollstrecker, wird Ihnen am 23.2.und 25.3.2021 in zwei Live-Online-Seminaren erläutern, warum man sich überhaupt kümmern sollte, worauf es bei Vollmachten, Verfügungen und Testament ankommt und welcher der beste Weg ist, vorzusorgen und seine Familie wirksam zu entlasten.

JURA DIREKT ist ein juristischer Dienstleister, der Sie in Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien einerseits bei der Erstellung rechtssicherer Vorsorgedokumente unterstützt und andererseits einen umfassenden Service mit derzeit 15 Bausteinen bietet.

Besonders zu nennen sind hier eine aktive 24/7-Notfallunterstützung, Aktualisierungsservice bei Gesetzesänderungen und Durchsetzungsbegleitung durch die Anwaltskanzleien.

Mayflower Capital: Finanztipps – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht