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Mehr Geld für Verbraucher im neuen Jahr

10. November 2021

Mehr Geld für Verbraucher im neuen Jahr

Wichtige Neuerungen in 2021 zu Ihrem finanziellen Vorteil!

Beim Thema Immobilien haben sich einige Dinge im neuen Jahr geändert. Worauf Sie sich freuen können und warum Sie dadurch finanziell profitieren, lesen Sie hier.
 
Geteilte Maklerkosten

Das „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, das am 23.12.2020 in Kraft getreten ist, bewirkt, dass Immobilienkäufer, die einen Makler in Anspruch nehmen, ab sofort nur noch maximal 50 Prozent der Courtage zahlen müssen. Nun ist es nicht mehr möglich, die Kosten komplett auf die Käuferseite abzuwälzen. Und: Ist der Makler oder die Maklerin ausschließlich für den Immobilienverkäufer tätig, muss sich der Käufer überhaupt nicht an den Kosten beteiligen. Neu ist auch, dass ein Maklervertrag künftig der Textform bedarf, also beispielsweise per E-Mail. Eine mündliche Absprache ist dafür nicht mehr ausreichend.
 
Verlängerung des Baukindergeldes

Der Bund hat den Förderzeitraum für das Baukindergeld um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Wer also zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 einen notariell geschlossenen Kaufvertrag vorlegen kann, darf die Förderung bei der KfW-Bank beantragen. Pro Kind unter 18 Jahren zahlt der Staat zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro – allerdings nur solange das Kind kindergeldberechtigt ist und im selben Haushalt wohnt.

Wichtiges Kriterium, um den Zuschuss zu erhalten ist, dass das Haushaltseinkommen einer Familie mit einem Kind 90.000 Euro im Jahr nicht überschreitet. Und für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze jeweils um 15.000 Euro.

Höhere Wohnungsbauprämie

Bausparer aufgepasst! Sowohl die Förderung selbst als auch die Einkommensgrenzen für die Bezuschussung werden ab 2021 deutlich erhöht. So erhalten wesentlich mehr Menschen eine staatliche Förderung und können sich eine eigene Immobilie leisten.

Im neuen Jahr liegt die Jahreseinkommensgrenze für die staatliche Wohnungsbauprämie zur Förderung von Bausparverträgen nun bei 70.000 Euro für Verheiratete bzw. bei 35.000 Euro für Alleinstehende (zuvor: 51.200 bzw. 25.600 Euro).

Der maximal zulagenbegünstigte Sparbetrag steigt für Paare von 1.024 auf 1.400 Euro, für Alleinstehende von 512 auf 700 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird ab dem kommenden Jahr mit einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent gefördert (zuvor: 8,8 %).

Aber nicht nur im Bereich Immobilien hat sich seit Jahresbeginn die Lage zum finanziellen Vorteil für den Verbraucher gewandelt. Auch in anderen Bereichen können Sie noch einiges an Liquidität hinzugewinnen.
 
Umfassende Steuerentlastung

In 2021 profitieren sowohl Single-Haushalte als auch Paare davon, dass der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden, zum Jahresbeginn um 336 Euro auf 9.744 Euro pro Jahr erhöht wurde. Und darüber hinaus gibt es steuertarifliche Erleichterungen zum Ausgleich für die sogenannte kalte Progression: Die jährliche Einkommensgrenze, ab welcher der Spitzensteuersatz von 42 % greift, soll von 57.052 Euro auf 57.919 Euro angehoben werden.
 
Soli-Abschaffung

Im neuen Jahr entfällt der Solidaritätszuschlag für 90 % der Zahlenden, was bedeutet, dass diesen ab Januar 2021 ein „Mehr an Netto“ zur Verfügung stehen wird.  Wie hoch Ihre Nettoeinkünfte dann genau sind, sagt Ihnen unser Soli-Rechner.

Button Soli-Rechner 

Als Extra können Sie mithilfe des Mayflower-Rechners auch hochrechnen lassen, wie Sie das Mehr an Netto am effektivsten zur Schließung der Rentenlücke einsetzen.
 
Nutzen Sie diese Vorteile und die neue, erhöhte finanzielle Verfügungskraft sinnvoll und haben Sie langfristig etwas davon, indem Sie in Ihre individuellen Pläne und Ziele investieren. Ihr/e Mayflower-Berater/in steht Ihnen gerne zur Seite, um mit Ihnen gemeinsam zu prüfen, wie Sie von den oben genannten Neuerungen in 2021 clever profitieren.

Mayflower Capital: Finanztipps – Mehr Geld für Verbraucher im neuen Jahr