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„Kinderpolice möglichst früh abschließen“

1. Dezember 2020

„Kinderpolice möglichst früh abschließen“

Wer Kinder hat, denkt öfter mal an morgen und fragt sich: Was ist, wenn meinem Kind etwas zustoßen sollte? Jeder weiß, dass wir als Eltern einen ultimativen Schutz nicht darstellen können. Aber: Wir können trotzdem einiges tun, um mögliche finanzielle Folgen von Unfällen oder Krankheiten der Kinder abzufedern.

Den Eltern fällt die Schlüsselrolle zu, dies intelligent auf den Weg zu bringen. Sie können dafür sorgen, dass die Vorsorge und Risikoabsicherung der Kinder angegangen wird, solange sie noch ganz jung und bei guter Gesundheit sind. Gelingt das, sollte der Abschluss einer Police zu vergleichsweise günstigen Prämien machbar sein. Ganz wichtig ist auch, flexibel zu bleiben und den finanziellen Rückhalt auf veränderte Situationen in der Zukunft anpassen zu können. 

Viele Menschen legen deshalb großen Wert darauf, bei weitreichenden finanziellen Entscheidungen einen guten Finanzberater oder Versicherungsmakler an ihrer Seite zu wissen. Unsere Berater bei Mayflower Capital stehen nicht nur für gute Lösungen. Sie stellen auch sicher, dass vorab die Situation und der individuelle Bedarf eines Kunden gründlich analysiert werden. Dazu haben sich Berater wie Susanne Altmann als Spezialisten für Private Finanzanalyse zertifizieren lassen. Sie sind gründlich geschult, um die neue Finanznorm DIN 77230 im Interesse ihrer Kunden anzuwenden. 

„Kinder für alle Eventualitäten absichern“

Die DIN-Norm setzt sich auch mit der Frage der Vorsorge und Risikoabsicherung von Kindern auseinander: Geeignete Instrumente hierfür sind eine Versicherung gegen Kinderinvalidität, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Die Versicherung soll für ein regelmäßiges Einkommen sorgen, wenn die Kinder als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, einen Beruf zu erlernen oder auszuüben.

Susanne Altmann, Partnerin und Finanzberaterin bei Mayflower Capital macht sich für das Instrument der Kinderpolice stark und empfiehlt: „Schließen Sie die Kinderpolice möglichst früh ab. Neben einem lebensbegleitenden Vorsorgesparen fürs Alter sichern Sie sich damit eine Reihe von flexiblen Möglichkeiten für einen privaten Risikoschutz.“ 

Kinderpolice – flexible Lösung für unterschiedliche Bedarfe

Am Markt ist heute ein vielfältiges Angebot an Kinderpolicen verfügbar – es hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Wenn die Kinderpolice inzwischen als bewegliches Instrument für unterschiedliche Lebensphasen und Bedarfe gilt, liegt das nicht zuletzt an folgenden Möglichkeiten:

  • Das optionale Modul der Kinderpflegerente hilft bei unvorhersehbaren Ereignissen wie schweren Krankheiten oder Unfällen. Die Versicherung zahlt eine Pflegerente, wenn das versicherte Kind pflegebedürftig wird. Unabhängig davon kann das Kind in die Rechte und Pflichten des Vertrags eintreten, sobald es volljährig ist.
  • Wer die Kinderpflegerente zu Beginn der Ausbildung in eine Berufsunfähigkeitsrente umwandeln möchte, muss keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Susanne Altmann: „Dass junge Menschen spätestens dann ihre Arbeitskraft absichern, wenn sie in ihre Ausbildung starten, liegt mir ganz besonders am Herzen“.
  • Die BU-Rente kann auf einen Schlag aufgestockt werden, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind: Erstens, die Kinderpolice wurde mit einer Nachversicherungsgarantie abgeschlossen. Zweitens, es liegen Anlässe wie die folgenden vor: Eine Heirat, eine Gehaltserhöhung, der Kauf einer Immobilie oder der Eintritt in eine Selbständigkeit. Eines sollte man wissen: Eine Aufstockung der BU-Versicherung ist ohne Gesundheitsprüfung sogar dann noch möglich, wenn ein Versicherter schon weiß, dass er erkrankt ist. 
  • Der flexible Sparplan zur Altersvorsorge bietet für jeden Vorsorgetyp etwas – dem Chancenorientierten ebenso wie einem Sicherheitsorientierten. Der Versicherte kann in einer festgelegten Altersbandbreite auf seinen Kapitalbestand zugreifen und Entnahmen tätigen, etwa um den Führerschein zu finanzieren oder ein Auto zu kaufen.
  • Der Zusatzbaustein der Beitragsbefreiung stellt sicher, dass der Schutz des Kindes weiterläuft, wenn der versicherte Versorger stirbt, berufsunfähig wird oder erkrankt. In diesem Fall führt die Versicherungsgesellschaft alle Bausteine weiter. Tritt schließlich das Rentenalter ein, kann die Kinderpolice in Form einer laufenden Zahlung, als Einmalbetrag oder als Kombination aus beiden ausgezahlt werden.

Sie sind interessiert, das ganze Interview mit Susanne Altmann zu lesen? Hier ist der Link zum Beitrag mit der Überschrift „Kinderpolice mit optionalem BU-Schutz“

Beitragsbild Susanne Altmann