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Altersversorgung

VORSORGE
Mayflower Capital: Altersversorgung

Die geschätzte Lebenserwartung in Deutschland für einen 2017 neugeborenen Jungen liegt bei rund 92, für Mädchen sogar bei 97 Jahren – so hoch wie nie zuvor. Länger leben heißt aber auch, länger in Rente sein. Die gesetzliche Rente alleine reicht für die Altersvorsorge längst nicht mehr aus. Eigenvorsorge ist unverzichtbar. Damit Sie im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard halten und Ihren Ruhestand jederzeit genießen können. Egal, wie alt Sie werden.

In Deutschland werden drei Säulen (oder Schichten) der Altersversorgung unterschieden. Die erste Säule deckt die Basisvorsorge ab: Dazu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die Basis- oder auch Rürup-Rente. Die zweite Säule umfasst die geförderte Vorsorge, dazu gehören Verträge der betrieblichen Altersvorsorge und Riester-Verträge. Sie richtet sich vor allem an Arbeitnehmer. Die dritte Säule bezeichnet die ungeförderte Vorsorge, also etwa private Lebens- oder Rentenversicherungen. Darüber hinaus lässt sich auch mit Fondssparplänen privat vorsorgen. Nahezu jeder Erwerbstätige ist über die erste Säule abgesichert. Dagegen ist es jedem selbst überlassen, zusätzlich in Säule zwei und drei anzusparen.

Welche Altersvorsorge die richtige für Sie ist, hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig arbeiten, ob Sie staatliche Förderung nutzen oder flexibel ansparen möchten und wie viel Zeit Ihnen noch bis zur Rente bleibt.

Diesen Rentenrechner bitte einbinden: www.gdv.de/produkte/rentenrechner

Basisrente

Ein Rürup-Vertrag ist ein privater Vorsorgevertrag, meist eine Rentenversicherung. Er hat allerdings bestimmte Merkmale, ist entsprechend zertifiziert und daher der ersten Säule der Altersvorsorge (Basisvorsorge) zugeordnet. Der wichtigste Unterschied zu einer nicht geförderten privaten Rentenversicherung: Das angesparte Kapital lässt sich bei einer Rürup- oder Basisrente nicht auszahlen. Es soll ausdrücklich der Altersvorsorge dienen; und deshalb zahlt es der Versicherer immer als lebenslange Rente aus. An dieser Stelle ähneln sich also der Rürup-Vertrag und die gesetzliche Rente.

Deshalb werden auch die Beiträge für Rürup-Verträge steuerlich so behandelt wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Bis zu 25.046 Euro können Sie pro Jahr im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend machen (Stand: 2020). Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren bis zu 50.092 EUR. Dabei werden 90 % der Beiträge bis zum Höchstbeitrag steuermindernd berücksichtigt. Mit jedem Jahr steigt dieser Satz um 2 %, bis im Jahr 2025 der volle Beitrag anerkannt wird. Diesen Vorteil gibt es nicht bei einer privaten Rentenversicherung, die Sie rein „aus dem Netto“ besparen.

Mit der Kombination von Basisrente (Rürup-Rente) und der wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung schöpfen Sie steuerliche Fördermöglichkeiten noch weiter aus. Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Beiträge für beide Vorsorgebausteine als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung gelten machen.

Ab 2040 sind die Rentenzahlungen aus der Basisrente voll zu versteuern. Aktuell liegt der Besteuerungsanteil bei 80 % (2020) und steigt jedes Jahr um 1 % bis auf 100 % im Jahr 2040.

Riesterrente

Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung das Niveau der gesetzlichen Rente gesenkt, um die Beiträge stabil zu halten. Gleichzeitig wurde, damit mehr Menschen zusätzlich für das Alter sparen, die Riester-Rente beschlossen. Für die finanzielle Vorsorge selbst aktiv zu werden, wird dank staatlicher Zuschüsse zu den Beiträgen und dank Steuervorteilen dabei noch lohnenswerter und attraktiver. Von der Riester-Rente können viele Berufsstarter profitieren.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Grundsätzlich funktioniert das „Riestern“ wie jede andere Rentenversicherung: Sie zahlen monatlich Beiträge in eine Versicherung oder einen Sparplan ein, um im Alter eine Zusatzrente zu beziehen. Der Clou an Riester sind die staatlichen Zuschüsse. Sie ermöglichen es, bereits mit kleinen Beiträgen eine relativ hohe finanzielle Vorsorge aufzubauen. Die spätere Rente müssen Sie im Alter versteuern.

Welche Zuschüsse gibt der Staat?

Riester-Sparer profitieren von verschiedenen Zulagen:

  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr gibt es für jeden Sparer.
  • Kinderzulage: Die Kinderzulage gibt es nur für einen Elternteil. Sie müssen entscheiden, wer sie erhalten soll.
  • Berufseinsteigerbonus: Wer seinen Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro extra als Zulage.

Außerdem gesellt sich häufig auch eine Steuererstattung dazu.

Die Höhe des Steuervorteils hängt von Ihrem Einkommensteuersatz ab: Sie können maximal 2.100 Euro im Jahr von der Steuer absetzen, Zulagen inbegriffen. Der geldwerte Steuervorteil, der sich daraus ergibt, wird mit den Zulagen verrechnet. Bei mehreren Kindern ist die Zulage oft höher als der Steuervorteil. So profitieren kinderreiche Familien von den Zulagen und alleinveranlagte Gutverdiener vor allem vom Steuervorteil. Für diese Kundengruppen ist eine Riester-Rente besonders sinnvoll.

Flexible Altersvorsorge

Private Rentenversicherungen zählen zu den beliebtesten Vorsorgeprodukten der Deutschen. Sie zahlen in einen Versicherungsvertrag ein und erhalten bei Vertragsende eine lebenslange Rente. Dabei entscheiden Sie gemäß Ihrer Risikomentalität, mit welcher Anlageform Sie Ihre Privatvorsorge aufbauen.

Mit der ungeförderten Altersvorsorge liegen Sie richtig, wenn Sie sich Ihre Lebensplanung – etwa in Bezug auf Familie und Beruf – weitgehend offenhalten möchten. Über eine flexible Altersvorsorge sollten Sie nachdenken, wenn Ihnen die folgenden vier Punkte wichtig sind:

  • Erspartes im Alter flexibel verwenden: Was mit Ihrem Ersparten passieren soll, müssen Sie erst kurz vor Rentenbeginn entscheiden. Bei einer Lebens- oder Rentenversicherung können Sie sich Ihr Guthaben in der Regel als lebenslange Rente auszahlen lassen. Das ist aber nur eine Möglichkeit. Denkbar ist auch, größere Raten über mehrere Jahre zu beziehen oder den gesamten Betrag auf einmal abzurufen.
  • Erspartes früher abrufen: Müssen Sie zwischendurch an Ihr Geld heran oder müssen Sie die Raten reduzieren, etwa weil sich Nachwuchs ankündigt, eine Trennung unvermeidbar wird oder ein Familienmitglied finanzielle Unterstützung braucht? Das ist mit Sparformen, bei denen der Staat nichts dazu gibt, grundsätzlich möglich.
  • Unabhängig vom Job sparen: Einige Vorsorgeformen, wie Riester oder die Vorsorge über den Betrieb, lohnen sich nur dann, wenn Sie dauerhaft in einer Firma angestellt sind. Wer öfter mal den Job wechselt und auch mal freiberuflich tätig ist, hat von der Förderung am Ende nicht viel.
  • Erspartes vererben oder übertragen: Wer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk bezieht, in eine Riester- oder Rürup-Rente spart oder betrieblich vorsorgt, macht das in erster Linie für sich. Erspartes auf Partner, Kinder oder Dritte zu übertragen, es zu vererben oder zu verschenken, ist entweder nicht möglich oder nur mit großen Einschränkungen.

Wie Sie liquiditätsschonend für Alter vorsorgen … Link zu Cash-Life-balance

Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Die bAV ist eine der ältesten Formen der Altersvorsorge in Deutschland. Dabei schließt der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers eine Versicherung ab und bietet ihm damit eine zusätzliche Absicherung der Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung an. Eine bAV kann sowohl durch den Arbeitgeber allein finanziert als auch eine – teilweise – Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers sein.

Bei der bAV gibt es fünf verschiedene Varianten, die sogenannten Durchführungswege.

  • Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. In seiner Position als Versicherungsnehmer leitet der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge direkt an den Versicherer weiter.
  • Direktzusage bzw. Pensionszusage: Bei der Direktzusage ist der Arbeitgeber selbst der Versorgungsträger. Er sagt dem Arbeitnehmer eine Leistung zu und ist verpflichtet, diese bei Ruhestand, Invalidität oder Tod direkt an den Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebene zu zahlen.
  • Pensionskasse: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt an eine Pensionskasse, die sie verwaltet und als Rente oder Kapitalleistung auszahlt. Pensionskassen werden von einem oder mehreren Unternehmen oder einer ganzen Branche getragen.
  • Pensionsfonds: Es handelt sich um eine rechtlich eigenständige Einrichtung zur Rentenvorsorge der Mitarbeiter. Sie räumt dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen ein.
  • Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Einrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, den sogenannten Trägerunternehmen. Der Arbeitgeber leitet die Beiträge an die Unterstützungskasse weiter, die diese verwaltet und im Leistungsfall die vereinbarten Beträge an den Versorgungsberechtigten auszahlt.

bAV seit 2018 noch attraktiver

Um die Betriebsrente vor allem für Geringverdiener attraktiver zu machen und um kleinere und mittlere Betriebe stärker zu motivieren, eine solche Betriebsrente anzubieten, trat am 1. Januar 2018 das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ in Kraft. Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland – unabhängig von der Branche und der Zahl der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muss den Beitrag nun bezuschussen und auf monatliche Renten über 160 Euro fallen weniger Abgaben an.

Die Fakten

Mit der betrieblichen Altersversorgung sparen sich Arbeitnehmer während des Berufslebens Steuern und Sozialabgaben. Jährliche Beiträge bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsmessungsgrenze West sind steuerfrei, das entspricht 552 Euro pro Monat oder 6.624 Euro pro Jahr (Stand 2020). Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sind Beiträge in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze abgabenfrei. Das bedeutet: 276 Euro monatlich oder 3.312 Euro jährlich (Stand 2020) dürfen ohne Belastungen angespart werden.