Absicherung der Pflegekosten

19. May 2026
Absicherung der Pflegekosten

Weiterhin steigende Kosten für Pflegeleistungen

Die Kostensteigerungen im Pflegebereich setzen ihren langjährigen Trend leider fort. Damit sind auch die Eigenanteile drastisch gestiegen. Mussten Pflegebedürftige 2020 im Bundesdurchschnitt rund 2.068 Euro im Monat aus eigener Tasche für einen Heimplatz aufbringen, waren es 2022 bereits ca. 2.411 Euro. Im Sommer 2023 lag der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz (erstes Jahr im Heim) schon bei etwa 2.660 Euro monatlich. Bis Mitte 2024 stieg er weiter auf durchschnittlich 2.871 Euro pro Monat. Anfang 2025 wurde schließlich die Marke von nahezu 3.000 Euro erreicht (rund 2.984 Euro). Aktuell im Mai 2026 beträgt der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim über 3.200 Euro pro Monat im Bundesdurchschnitt. Der Eigenanteil beziffert das, was die pflegebedürftige Person zusätzlich zahlen muss. Dabei ist die Leistung der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung (SPV/PPV) schon berücksichtigt. Eine Entwicklung, die viele Pflegebedürftige und Familien vor große Herausforderungen stellt.

Rechtzeitige private Vorsorge immer wichtiger

Kann der Eigenanteil von der pflegebedürftigen Person nicht aufgebracht werden, werden zunächst die Ersparnisse aufgebraucht, und dann werden die Angehörigen zur Zahlung verpflichtet. Ehegatten sind untereinander unterhaltspflichtig. Gibt es keinen Ehegatten oder verfügt dieser nicht über die entsprechenden Mittel, werden Kinder herangezogen, sofern deren Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Anderenfalls übernimmt das Sozialamt die Kosten für den restlichen Eigenanteil. Allerdings ist die Prüfung langwierig und ohne Zusage nehmen die Heime in der Regel keine pflegebedürftigen Personen auf.

Mit der richtigen Strategie bezahlbar abgesichert

Parallel zum Anstieg der Eigenanteile steigen auch die Kosten für die Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung. Mit der richtigen Strategie lassen sich diese Kosten im Griff behalten. Zum einen ist es möglich, die Lücke zu reduzieren, auch wenn sie nicht vollständig geschlossen wird. Der verbleibende Eigenanteil, der selbst zu tragen ist, lässt sich hierdurch individuell bestimmen und die Beiträge entsprechend anpassen. Auch eine Reduktion der Lücke ist hilfreich und bedeutet im Fall der Fälle eine bessere Versorgung als keine Absicherung. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, je nach Tarifwahl den Beitragsverlauf so zu wählen, dass dieser gerade in jungen Jahren deutlich günstiger ist. Für den dann höheren Bedarf im Alter lässt sich zusätzlich individuell, flexibel und steueroptimiert vorsorgen.

Pflegebedürftigkeit nicht unbedingt eine Frage des Alters

Der große Vorteil hierbei ist, dass eine Absicherung im Pflegefall bereits frühzeitig gegeben ist, denn nicht alle Pflegefälle entstehen erst im fortgeschrittenen Alter. Rund 17 Prozent der pflegebedürftigen Personen sind unter 55 Jahren (Stand 12/2024). Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge. Auch hier gibt es verschiedene Lösungen, um die finanzielle Belastung zeitweise zu verringern oder flexibel zu gestalten.

Für junge Leute, die über Familiengründung nachdenken, ist es wichtig zu wissen: Besteht für die Eltern rechtzeitig eine Pflegetagegeldversicherung, kann ein neugeborenes Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden.

Eine Pflegerin sitzt neben einem Senior und hört ihm zu - abgesichert sein dank Pflegeversicherung
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und vergleicht Versicherungsangebote

Altersvorsorge-Reformgesetz

Das Altersvorsorge-Reformgesetz ist verabschiedet und startet Anfang 2027. Erfahren sie hier mehr zu den Vorteilen der staatlich geförderten Altersvorsorge.

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