RECHTSSICHER
AB 18 – SELBSTBESTIMMT NUR MIT VOLLMACHTEN
Sobald Sie volljährig sind, sind Sie juristisch eigenständig. Das bedeutet, Sie können rechtlich selbst für sich entscheiden und handeln. Dann dürfen auch Ihre Eltern nicht mehr für Sie entscheiden oder handeln, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, selbst zuzustimmen – zum Beispiel, weil Sie bewusstlos sind. Selbst Ihre Krankenakten dürfen sie dann nicht mehr einsehen. Es kann durch einen Unfall oder eine Krankheit schnell passieren, dass wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Wenn Sie keine Vollmachten haben, entscheiden und handeln unter Umständen fremde Personen für Sie. Das kann Bereiche wie Ihre Gesundheit, Ihre Finanzen, Behördenangelegenheiten, Postangelegenheiten und bei Selbstständigen sogar Ihr Geschäft betreffen. Denn rechtlich wirksam kann nur jemand für Sie handeln, den Sie auch dazu bevollmächtigt haben.
Falls keine Vorsorgevollmacht (eine schriftliche Erlaubnis, die Sie jemandem geben, damit er oder sie für Sie handeln kann, wenn Sie es selbst nicht mehr können) vorliegt, muss das Betreuungsgericht (ein Gericht, das sich um Menschen kümmert, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können) einen Betreuer für Sie einsetzen. Das Gericht sucht dafür zwar meistens ein Familienmitglied aus, aber es ist immer ein gerichtliches Verfahren mit einer Anhörung und einem ärztlichen oder psychiatrischen Gutachten verbunden.
Mit einer Vorsorgevollmacht ersparen Sie sich dieses staatliche Verfahren. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, darf das zuständige Gericht keinen Betreuer für Sie bestimmen.
Eine Vorsorgevollmacht (die Erlaubnis an eine Person, für Sie zu handeln) ist nicht dasselbe wie eine Patientenverfügung. Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie unheilbar krank werden und sich nicht mehr äußern können.
Diese Verfügung richtet sich immer an den behandelnden Arzt und an eine Person, die Ihre Wünsche bezüglich der ärztlichen Behandlung durchsetzen soll.
Rechtsanwälte raten Personen ab 18 Jahren dazu, eine umfassende Gesamtvollmacht erstellen zu lassen. Diese sollte eine Patientenverfügung (hier legen Sie medizinische Behandlungen fest), eine Betreuungsverfügung (hier bestimmen Sie, wer Ihr Betreuer werden soll, falls nötig) und eine Vorsorgevollmacht (hier bevollmächtigen Sie jemanden, in Ihrem Namen zu handeln) enthalten. Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich arbeiten, sollte in dieser Vollmacht auch eine Unternehmervollmacht (eine spezielle Vollmacht für Ihr Geschäft) enthalten sein.
GEPRÜFT UND VERBINDLICH
WEITERHIN SELBSTBESTIMMT
Wir verbinden Sie mit dem passenden Anwalt: Unser Partner arbeitet mit Anwaltskanzleien zusammen, die für Sie Patientenverfügungen (hier legen Sie medizinische Behandlungen fest), Betreuungsverfügungen (hier bestimmen Sie, wer Ihr Betreuer werden soll), Vorsorgevollmachten (hier bevollmächtigen Sie jemanden, in Ihrem Namen zu handeln), Unternehmervollmachten (eine spezielle Vollmacht für Ihr Geschäft) und Sorgerechtsverfügungen (hier legen Sie fest, wer sich um Ihre Kinder kümmern soll, falls Ihnen etwas zustößt) erstellen.
Sie tragen Ihre Daten, Wünsche und Vorstellungen in eine spezielle Software ein. Wir stellen sicher, dass Ihre Wünsche datenschutzkonform (also unter Einhaltung aller Regeln zum Schutz Ihrer persönlichen Daten) an den beauftragten Rechtsanwalt übertragen werden. Der Anwalt prüft dann den Inhalt und bewertet Ihre Angaben rechtlich. Danach erstellt er für Sie rechtlich geprüfte und verbindliche Vollmachten (offizielle, gültige Dokumente), die genau Ihren persönlichen Vorstellungen entsprechen.
Die rechtsanwaltlichen Vollmachten (also die offiziellen Papiere, die ein Anwalt für Sie erstellt hat) sind ein wichtiger erster Schritt, damit Sie selbst bestimmen können, was mit Ihnen geschieht. Genauso wichtig ist es, dass Sie Ihre Dokumente dauerhaft sorgfältig behandeln. Denn Vorsorgedokumente sollten immer aktuell sein, also an Ihre aktuellen Lebensumstände und neue Gesetze angepasst werden. Außerdem müssen sie sicher und schnell verfügbar sein. Unser Kooperationspartner kümmert sich darum mit einer besonderen Kombination von Leistungen