Der Ruck, der am 1. Juli durch die Regierungskoalition ging, löste mit insgesamt 34 einzelnen Maßnahmen ein kleines Reformbeben aus. Darunter auch ein Steuerentlastungsprogramm für kleine und mittlere Einkommen, welches zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Die Entlastung soll im Wesentlichen durch die Erhöhung von Freibeträgen und der geringfügigen Abflachung des Einkommensteuertarifs erreicht werden. So weit, so gut.
Für Haushalte mit hohen Einkommen, insbesondere für solche ohne Kinder, werden die Reformvorschläge dagegen durch die Einführung einer neuen Tarifstufe mit einem Steuersatz von 47 Prozent und einem unvollständigen Ausgleich der kalten Progression zu einer Mehrbelastung führen.
Steuerpflichtige sind der absehbar höheren Belastung allerdings nicht hilflos ausgeliefert, sondern können unter Ausnutzung gesetzlicher Gestaltungsmöglichkeiten ihre Steuerlast durch eine Investition in eine eigene Photovoltaikanlage mindern.
Derartige Investments sind längst nicht mehr nur institutionellen Investoren vorbehalten, sondern stehen mit Investitionsbeträgen ab 150.000 Euro bei einem Eigenkapitalanteil von zirka 30.000 Euro mittlerweile auch einem größeren Anlegerkreis zur Verfügung. Da der Betrieb einer PV-Anlage und der Verkauf des „grünen“ Stroms eine unternehmerische Tätigkeit darstellt, werden diese Investitionen steuerlich stark gefördert, indem ein hoher Anteil des investierten Betrages bereits zu Beginn der Investition steuerlich in Abzug gebracht werden kann. Unter Annahme einer Investitionssumme von 150.000 Euro, der Anwendung des Spitzensteuersatzes und unter optimaler Ausnutzung der steuerlichen Gestaltungsspielräume ergibt sich eine Minderung der Steuerlast in Höhe von annähernd 67.000 Euro, welche im gewählten Beispiel den anfänglichen Eigenkapitalbedarf vollständig deckt.
Um den Betrieb der Anlage muss sich der Investor auch nicht selbst kümmern, sondern überträgt diesen typischerweise an einen spezialisierten Dienstleister, der eine umfängliche technische und kaufmännische Verwaltung der Anlage (Wartung, Monitoring, Instandsetzung, Versicherung) gewährleistet und darüber hinaus auch die optimale Vermarktung des erzeugten „Grünstroms“ übernimmt.
Insbesondere eine optimierte Vermarktung ist für den wirtschaftlichen Erfolg des Investments entscheidend. Neben dem Verkauf des Stroms über die Energiebörse haben sich weitere Absatzwege etabliert, z.B. der Direktverkauf an industrielle Großabnehmer oder an kleine und mittlere Gewerbeunternehmen mit einem geeigneten Verbrauchsprofil. Hier sind intelligente Vermarktungsstrategien gefragt, welche auch dem spezifischen Erzeugungsverlauf eines Solarkraftwerks Rechnung tragen. Beispielsweise ist im Sommer die Einspeisung des erzeugten Stroms zur Mittagszeit zunehmend weniger rentabel, da die während dieser Stunden angebotene Menge an PV-Strom zu niedrigen oder sogar negativen Preisen führt. Viele Betreiber reagieren auf diese Entwicklung und rüsten ihre PV-Anlagen mit Batteriespeichern, sogenannten „Grünstromspeichern“, aus. Diese fungieren als kaufmännischer Schutzschild und erhöhen durch nachstehende Wirkungsweisen die Anlagenrentabilität:
- Vermeidung von Abregelungsverlusten: Drohen im Netz Engpässe oder negative Preise, wird der Strom nicht in das Netz eingespeist, sondern lädt die Batterie.
- Intelligente Arbitragestrategien: Die während der Mittagszeit eingespeicherte Energie wird am frühen Morgen oder in den Abendstunden, wenn die Nachfrage hoch und das Angebot knapp ist, verkauft.
Das Beste dabei: Die oben beschriebenen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten gelten im gleichen Maße für Batteriespeichersysteme. Ihr Mayflower-Partner erstellt Ihnen – natürlich stets in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater – gerne Ihr persönliches „Steuerentlastungsprogramm“.