informiert handeln – Der gesetzliche Schutz reicht oft nicht aus
Krankheiten oder Unfälle können dazu führen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dann fällt oft das Einkommen weg. Das kann den eigenen Lebensstandard und die finanzielle Sicherheit stark belasten, sogar zu einer realen Bedrohung der Existenz werden. Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, reicht die gesetzliche Absicherung oft nicht aus. In vielen Fällen deckt sie nur die wichtigsten Grundkosten. Das bisherige Einkommen kann damit meistens nicht ersetzt werden. So entsteht schnell eine finanzielle Lücke.
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Die gesetzliche Absicherung reicht nicht aus
Die Berufsgenossenschaften bieten im Leistungsfall lediglich eine Grundversorgung an. Und diese auch nur bei Unfällen am Arbeitsplatz beziehungsweise im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Dazu ist es interessant zu wissen, dass sich lediglich ein knappes Drittel aller Unfälle tatsächlich im beruflichen Umfeld ereignet. Neun von zehn BU-Renten werden wegen Krankheit beantragt. Besonders häufig sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Krebserkrankungen, Nervenerkrankungen und psychische Leiden. Laut dem Analysehaus Morgen&Morgen sind psychische Erkrankungen mittlerweile der häufigste Grund für Erwerbsunfähigkeit.
Auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet wenig Schutz. Eine Berufsunfähigkeitsrente der Rentenversicherung bekommen nur Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben unter Umständen lediglich Anspruch auf Zahlungen einer Erwerbsminderungsrente.
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Ihr Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente richtet sich unter anderem nach der Arbeitszeit, die Sie theoretisch noch leisten könnten:
- weniger als 3 Stunden Arbeitszeit pro Tag: volle Erwerbsminderungsrente (das entspricht 30 – 35% des letzten Bruttoeinkommens)
- 3 bis 6 Stunden Arbeitszeit pro Tag
lediglich 50 % der Erwerbsminderungsrente (das entspricht 14 -17% des letzten Bruttoeinkommens) - über 6 Stunden Arbeitszeit pro Tag: Sie erhalten keine Zahlungen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
An dieser Stelle empfiehlt sich die persönliche Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ergänzt die gesetzliche Absicherung und bietet Ihnen so einen zusätzlichen Schutz, vor allem, da sie so gewählt werden kann, dass sie auf Ihre Lebenssituation angepasst ist. So hilft sie Ihnen dabei, Ihre finanzielle Sicherheit zu verbessern. Deshalb ist sie ein wichtiger Baustein für Ihre persönlichen Vorsorge.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft jedoch nicht nur im Ernstfall. Sie gibt auch im Alltag ein gutes Gefühl, bietet psychologische Sicherheit und Stabilität. Wer abgesichert ist, muss sich weniger Sorgen um seine finanzielle Zukunft machen.
In der sich ständig verändernden Arbeitswelt erleben die Menschen immer mehr Druck im Beruf, und auch körperliche oder seelische Belastungen nehmen zu. Umso mehr nimmt eine gute Absicherung an Bedeutung zu. Denn wer abgesichert ist, muss sich weniger Sorgen um seine finanzielle Zukunft machen. Das schafft mehr Ruhe und Sicherheit – im Beruf und im Privatleben.
Ein Beitragsvergleich von verschiedenen Absicherungsmodellen der Berufsunfähigkeit (nach Steuern, bei identischen Netto-Berufsunfähigkeitsrenten) zeigt, dass die Absicherung in Verbindung mit der einer Basisrentenversicherung um bis zu 33 % günstiger ist als eine eigenständige BU-Versicherung.
In Kombination mit der Basisrentenversicherung wird im Falle der Berufsunfähigkeit die Rentenversicherung beitragsfrei fortgeführt. Durch den Einschluss einer sogenannten dynamischen Weiterspargarantie erhöht sich der Vorjahresbeitrag jährlich um die vereinbarte Dynamik derart, dass ein nahtloser, adäquater Übergang von der Berufsunfähigkeitsrente in die Altersrente erfolgt.
Welches Risiko deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung ab?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird zu den Risikoversicherungen gezählt, weil sie das Risiko der Berufsunfähigkeit abdeckt. Leistungen erhalten Sie dann, wenn Sie ununterbrochen mehr als sechs Monate mindestens zu 50 % außerstande sind, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. Damit sorgen Sie für den Fall vor, dass Ihnen durch ernsthafte gesundheitliche Probleme nicht auch noch existenzielle entstehen.