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Hausrat – auch auf Reisen versichert

22. Juli 2016

Hausrat – auch auf Reisen versichert

Die Sommerzeit bedeutet für die meisten Sonne, Strand und Entspannung. Doch in der Ferienzeit haben neben Reiseanbietern auch Langfinger ihre Hochsaison. Und wer in den Ferien Opfer eines Einbruches wird, befürchtet vielleicht, auf seinem Schaden sitzen zu bleiben. Entlastung bietet hier die Hausratversicherung, denn unter bestimmten Bedingungen gilt der Versicherungsschutz sowohl für das Hab und Gut zuhause als auch auf Reisen.

Grundsätzlich sollten Urlauber vor Reiseantritt ihren Versicherungsstand überprüfen und diesen gegebenenfalls anpassen. Wichtig ist, dass die Versicherung die Summe Ihrer Wertgegenstände und der Einrichtung deckt. Bei großen Anschaffungen sollte dementsprechend regelmäßig der Versicherungsschutz kontrolliert werden.

Der Schutz einer Hausratversicherung gilt nicht allein für den Wohnsitz, sondern auch auf Reisen. Hier greift die „Außenversicherung“, welche in der Hausratversicherung enthalten sein sollte. Damit ist gemeint, dass auch der Hausrat versichert ist, der vorübergehend aus der Wohnung mitgenommen wird. Langzeitreisende sollten beachten, dass der auf Reisen befindliche Hausrat oftmals nur bis zu 90 Tagen versichert ist, danach haftet die Versicherungsgesellschaft nicht mehr.

Wie auch bei einem Schadensfall zuhause, greift die Versicherung nur unter der Voraussetzung, dass das Hotel oder das Feriendomizil ausreichend abgesichert war. Hierbei müssen zum Beispiel alle Fenster und Türen verschlossen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, geht der Ausgeraubte leer aus.

„Generell sollten Geschädigte alle Einbruchsspuren sofort dokumentieren und fotografieren. Außerdem sollte sowohl die Polizei als auch die Versicherung umgehend informiert werden“, so Jochen Adam, Produktmanager im Bereich Versicherung der Mayflower Capital AG.

Anspruch auf Schadenersatz haben auch Urlauber, die unterwegs bestohlen wurden. Raub liegt jedoch lediglich vor, wenn dem Bestohlenen Gewalt angedroht wird und Gefahr für Leib und Leben besteht. Bei einem Trick- oder Taschendiebstahl leisten nur die wenigsten Hausrat-Tarife.

Hier noch ein zusätzlicher Tipp: Fotografieren Sie Ihre Wertgegenstände vor dem Urlaub. Manchmal sind die Kaufbelege nicht mehr vorhanden, dann kann ein Foto des Objektes als Beweismittel gelten.

Wenn Sie Ihr Zuhause für längere Zeit verlassen, möchten Sie sicher gehen, dass Ihr Hab und Gut ausreichend abgesichert sind. Gemeinsam können wir Ihren Versicherungsschutz überprüfen und optimieren, damit auch er gut auf den Urlaub vorbereitet ist.