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Neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie ab dem 21.3.2016

2. März 2016

Neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie ab dem 21.3.2016

Der Deutsche Bundestag hat vor zwei Wochen die Wohnimmobilienkreditrichtlinie verabschiedet, die zum 21. März 2016 in Kraft treten soll. Deren Ziel: Beratungspflichten für Darlehensgeber, insbesondere im Rahmen der Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, zu verschärfen.

Eine Fernberatung soll ausgeschlossen werden. Somit verstärken sich der Verbraucherschutz zur Immobilienfinanzierung und die Verbraucherrechte.

„Wir begrüßen die Stärkung der Verbraucherschützer und die Verankerung der notwendigen Beratungsqualifikationen in der Richtlinie“, erklärt Jörg Röckinghausen, verantwortlich für das Produktmanagement Finanzierung bei der Mayflower Capital AG.

Ein weiterer Punkt der Wohnimmobilienkreditrichtlinie betrifft das Widerrufsrecht. Der Bundestag beschloss mit der neuen Richtlinie ebenfalls, dass auch das „ewige Widerrufsrecht“ für Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung zum 21. Juni 2016 erlischt. Davon betroffen sind laut Stiftung Warentest etwa 80 Prozent aller Verträge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden.

Kreditnehmer mit einem Vertrag aus dieser Zeit haben noch bis zum 21.06.2016 Zeit die verwendete Widerrufsbelehrung überprüfen zu lassen. Sollten Sie dementsprechend an einen Vertrag gebunden sein, wenden Sie sich an Ihren Mayflower-Consultant. Wir helfen Ihnen gerne!

Pressespiegel: Neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie