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Newsletter vom 30. 11. 2017
Staatliche Förderungen ausschöpfenWas ist noch wichtig in 2017?
Neues Jahr - Neue ZahlenWas ändert sich in 2018?
FremdsprachenkenntnisseEnglisch im Vorstellungsgespräch
Staatliche Förderungen ausschöpfenWas ist noch wichtig in 2017?
Die deutsche Wirtschaft läuft gut und wächst nach der Prognose des DIW Berlin in diesem Jahr um 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Sie läuft damit sogar so gut, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung laut Gesetz zum 1. Januar 2018 abgesenkt werden muss. Zwar wird die Absenkung lediglich 0,1 Prozent auf dann 18,6 Prozent betragen, aber Mancher glaubt darin bereits Signale für eine nachhaltige Erholung des Rentensystems zu erkennen.
Tatsächlich jedoch ist der abgesenkte Beitragssatz die Folge der positiven Lage am Arbeitsmarkt. An der persönlichen Rentenlücke eines Jedes Einzelnen hat sich dadurch nichts geändert und die grundsätzliche Rentenproblematik ist keinesfalls erledigt. Im Gegenteil, durch die alternde Gesellschaft und deren Langlebigkeit nimmt die Lage stattdessen sogar weiter an Brisanz zu.
Um die Rentenlücke zu schließen, eignen sich besonders staatlich geförderte private Altersvorsorge-Lösungen wie etwa die Riester- oder die Rürup-Rente. Hier erhalten Sparer hohe Förderungen, die es ermöglichen, die notwendige private Rente so effizient wie möglich aufzubauen. Das besondere ist dabei, noch bis zum 31.12. eines Jahres kann die maximale Förderung für das ganze Jahr in Anspruch genommen werden.
Rürup-Rente: Komplette Förderung sichern
Die steuerliche Absetzbarkeit für Rürup-Renten wurde für dieses Jahr erneut verbessert. 2017 können 23.362 Euro (46.724 Euro bei Zusammenveranlagung) eingezahlt werden. Von dieser Summe sind in diesem Jahr 84 Prozent (19.624 Euro beziehungsweise 39.248 Euro für Berechtigte wie oben) steuerlich abzugsfähig. Ein Rürup-Vertrag bietet die Möglichkeit, durch Zuzahlungen Förderung und Vorsorge zu optimieren. So können steuerlich einzeln veranlagte Sparer 2017 bei der nach Rürup geförderten Basisrente ihren Beitrag durch Sonderzahlung auf 23.362,- Euro ausbauen und 84 Prozent davon steuerlich geltend machen.
Zulage für Riester-Rente
Für 2017 können Sparer mit Zuzahlungen noch die volle Förderung ausschöpfen. Die Zuzahlung kann noch bis zum 31. Dezember erfolgen. Die Untergrenze für den Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro Jahr. Tipp für Beamte: Sie sind nur zulagenberechtigt, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt neue Spielregeln für die betriebliche Altersversorgung
Für 2017 sind noch Zuzahlungen in bestehende bAV-Verträge möglich: Bis 31. Dezember können Mitarbeiter noch bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 3.048 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ein- oder zuzahlen.
Um in diesem Jahr noch die maximale Förderung für sich zu nutzen, empfiehlt sich deshalb eine Durchsicht aller Riester-, Rürup- oder betrieblich geförderten Verträge. Bis zum 31.12.2017 ist noch Zeit dafür.
Neues Jahr - Neue ZahlenWas ändert sich in 2018?
Steuerfreibeträge
Im nächsten Jahr werden der Grundfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben. So wird der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt von 4.716 Euro um 72 Euro auf 4.788 Euro. Weiter wird das Kindergeld für jedes Kind um 2 Euro erhöht.
Sozialversicherung
Ein weiterer Anstieg wird 2018 bei den Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung zu verzeichnen sein. Davon betroffen sind vor allem die Gutverdiener. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 4.350 Euro auf 4.425 Euro pro Monat an. Dadurch erhöht sich die Grenze, bis zu welcher die Arbeitnehmer Beiträge auf ihr Einkommen zahlen, um 75 Euro. Auch in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhöhen sich die Grenzen. Sie steigen um 150 Euro auf 6.500 Euro monatlich und in Ostdeutschland um 100 Euro auf 5.800 Euro im Monat.
Zusätzlich steigt die Versicherungspflichtgrenze, wodurch ein Wechsel in eine private Krankenversicherung erschwert wird. So können gesetzlich Versicherte ab 2018 erst in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn sie mehr als 4.950 Euro Bruttomonatsgehalt verdienen.
Betriebliche Altersversorgung
Aufgrund des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz, werden ab Jahresbeginn auch Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen und geringfügig Beschäftigte Zugang zu einer Betriebsrente erhalten. Das neue Sozialpartnermodell sorgt für möglichst viel Sicherheit und sehr geringe Risiken. Ziel ist es, die Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern auf Augenhöhe auszuhandeln.
Senkung des Beitrags zur gesetzlichen Rente
Vergangene Woche beschloss das Bundeskabinett in Berlin die Senkung des Rentenbeitrages. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rente sinkt am 1. Januar 2018 von 18,7 Prozent um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Gründe für die leichte Entlastung bei der Rente sind zum einen die gute Konjunktur und zum anderen die Lohnsteigerungen.
Kfz-Versicherungen
Zum Jahreswechsel werden neue Kfz-Versicherungstarife gültig. Über ihre Höhe entscheiden die Typ- und die Regionalklassen, mit welchen die Versicherungen die Schadenswahrscheinlichkeit einschätzen. Je höher die Wahrscheinlichkeit, desto höher fallen die Beiträge aus. Auswirkungen wird es für die meisten Autofahrer nicht geben, einige müssen jedoch mit deutlich höheren oder auch niedrigeren Beiträgen rechnen.
Erwerbsminderungsrenten steigen
Für kranke Menschen, die auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, gibt es zu Beginn 2018 mehr Geld. Bei der fiktiven Berechnung der Erwerbsminderungsrente, wird davon ausgegangen, dass ein Rentner bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hat. Ab dem 1. Januar 2018 wird diese Berechnung auf das 65. Lebensjahr erweitert. Dadurch sollen Rentner höhere Rentenbezüge erhalten. In Summe geht es um eine Erhöhung von 50 Euro und mehr. Diese Zahlen sind aber immer abhängig vom jeweiligen Verdienst des Betroffenen vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. Durchschnittlich geht es um eine Rentenerhöhung um rund 7 Prozent.
Änderung der Banken AGB
Ab dem 13. Januar 2018 gelten europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Alle Banken passen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dementsprechend an. Die Änderungen beziehen sich beispielsweise auf die Senkung der Haftungsgrenze, mehr Transparenz bei reservierten Kartenzahlungen und das Online-Banking.
FremdsprachenkenntnisseEnglisch im Vorstellungsgespräch
Fremdsprachen werden im Berufsalltag immer wichtiger. Schon im Bewerbungsgespräch testen die Personaler gerne, wie weit die Sprachkenntnisse der Kandidaten reichen. Die Hürde lässt sich durch gute Vorbereitung ganz einfach überwinden.
Das Arbeitsleben wird derzeit stetig globaler und so steht der Austausch mit ausländischen Arbeitskollegen, Partnern oder Kunden an der Tagesordnung. Es ist also von Vorteil die weltweite Geschäftssprache „Englisch“ zu beherrschen. In dieser Sprache überzeugend und flüssig zu kommunizieren, ist oft ein wichtiges Einstellungskriterium. Um die im Lebenslauf angegebenen Skills zu überprüfen, wechselt ein Personaler während des Bewerbungsgespräches gerne einfach mal ins Englische. Wie Sie direkt Pluspunkte dabei sammeln können, erfahren sie folgend.
Grundsätzlich ist es von Vorteil beim Erlernen einer Sprache zwischen dem passiven und aktiven Wortschatz zu unterscheiden, denn wer fremdsprachige Fachliteratur versteht, kann sich noch längst nicht flüssig artikulieren. Es ist also wichtig zu lernen, wie eine Sprache angewandt und gedacht wird.
Während der Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch kann es helfen, davon auszugehen, dass das Gespräch komplett auf Englisch stattfindet. Weiter können Sie im Vorhinein aktiv eigene Vorkehrungen treffen. Durch die Übersetzung des eigenen Lebenslaufs ins Englische oder das Vorformulieren von Phrasen zu den wichtigen Stationen in Ihrem Leben, geben Sie sich selbst eine gewisse Sicherheit und können diesbezüglich nicht überrascht werden. In gleicher Weise können Sie sich englische Antworten auf die typischen Fragen nach Stärken, Zielen oder persönlichen Erfolgen zurechtlegen. Auch ist es wichtig, die eigenen Fragen bereits vorab ins Englische zu übersetzen.
Außerdem sollte man auch das Unternehmen, bei dem man sich bewirbt, "sprachlich aufbereiten". Hilfreich ist hierbei die Analyse der englischen Website. Diese liefert Branchen- und Fachvokabular.
Die persönliche Sicherheit gewinnt man allein durch viel Übung. Neben dem englischen Lesen ist es also auch von Vorteil, sich mit Freunden und Verwandten auf Englisch zu unterhalten und gegebenenfalls Situationen wie ein Bewerbungsgespräch im Vorhinein zu simulieren. Durch die intensive Vorbereitung und die daraus gewonnene, persönliche Sicherheit, meistern Sie die Hürde des Bewerbungsgespräches mit Bravour!