Newsletter
Newsletter vom 30. 10. 2015
Gesetzentwurf veröffentlichtSteht die Abschaffung des Höchstrechnungszinses bevor?
Sachsens Metrolpole mit hervorragendem ErgebnisLeipzig belegt den 3. Platz im Städteranking
Rechtzeitig vorsorgenMit der Vorsorgevollmacht im Notfall nicht fremdbestimmt
Gesetzentwurf veröffentlichtSteht die Abschaffung des Höchstrechnungszinses bevor?
Anfang Oktober veröffentlichte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Garantiezinses, welches zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.
Inhalt des Gesetzesentwurfes ist die Abschaffung des Höchstrechnungszinses und der Festlegung einer maximalen Garantieverzinsung. Bereits aktuell besteht die Möglichkeit, Produkte mit einem niedrigeren Zins zu kalkulieren. Künftig steht allen Gesellschaften frei, auch Tarife, die einen höheren Rechnungszins als 1,25 Prozent garantieren, anzubieten.
Eine Verpflichtung zur Änderung der aktuellen Tarife besteht nicht und könnte aufgrund der kurzen Zeitspanne vorerst auch nicht erfolgen. Insbesondere Änderungen an den zu zertifizierenden Tarifen werden kurzfristig nicht umsetzbar sein.
Was ist der Höchstrechnungszins?
Der Höchstrechnungszins ist der maximale Zinssatz, auf das von Kunden eingezahlte Kapital, den die Versicherer über die Laufzeit des Vertrages garantieren dürfen. Außerdem wird dieser Zinssatz für interne Kalkulationen verwendet. Hierbei sei zu beachten: Je niedriger der Zinssatz ist, der für die Kalkulation verwendet wird, desto höher sind die Beiträge bei gleich bleibender Leistung.
Was ändert sich, falls der Entwurf umgesetzt wird?
Eine Aufhebung des Höchstrechnungszinses würde nicht das Ende von Garantien bedeuten. Auch zukünftig könnten die Lebensversicherer Garantien verbindlich zusichern, welche jedoch individuell von jeder Gesellschaft festgelegt werden können.
Betroffen von einer Änderung des Rechnungszinses sind grundsätzlich die meisten Arten von Versicherungen, deren Verträge nach der Veröffentlichung des Gesetzes abgeschlossen werden.
Inwieweit sich der Lebensversicherungsmarkt in Zukunft tatsächlich entwickelt, bleibt offen. Sicher ist jedoch, dass es keine einheitliche Vorgehensweise mehr geben wird. Jeder Anbieter kann sich frei auf dem Markt aufstellen und eigene Entscheidungen bezüglich des Zinssatzes treffen.
Sicherlich ist es sinnvoll, sich mit diesem Thema rechtzeitig auseinander zu setzen. Weitere Informationen zum Thema "Abschaffung des Höchstrechnungszinses" finden Sie auf www.mayflower-capital.de/aktuelles.
Sachsens Metrolpole mit hervorragendem ErgebnisLeipzig belegt den 3. Platz im Städteranking
Tolle Aussichten für Leipzig: Laut dem jüngsten Städteranking der Privatbank Berenberg und dem Hamburger Weltwirtschaftsinstitut schneidet die Messestadt mit einem hervorragenden Ergebnis ab.
Für das Ranking zur Zukunftsfähigkeit einzelner Städte wurden die Produktivitätsentwicklung, Standortfaktoren wie Bildung, Innovationsfähigkeit, Internationalität, Erreichbarkeit sowie die demografische Entwicklung analysiert.
Verglichen mit den 30 größten deutschen Städten, ermittelt das Ranking die drittbesten Zukunftsaussichten für Leipzig. Die Plätze eins und zwei belegen München und Berlin.
Die Sachsenmetropole schaffte den größten Sprung nach vorne: 2008 noch auf Platz 25, vor zwei Jahren dann schon auf Platz 11 und aktuell fast an der Spitze.
Ausschlaggebend für diese rasante Verbesserung seien eine dynamische Bevölkerungsentwicklung sowie hohe Zuwächse bei Erwerbstätigkeiten und in der Produktivität. Unter allen Teilnehmern konnte Leipzig zwischen 2011 und 2013 mit einem Bevölkerungswachstum von 4,2 Prozent den höchsten Anstieg verzeichnen. Auch bei der Erwerbstätigkeit lag die ostdeutsche Metropole mit fast 6 Prozent weit vorne. Ableitend wird für die nächsten Jahre ein wachsender Zuzug junger Leute prognostiziert, mit 15.000 Neuankömmlingen pro Jahr wird gerechnet.
Folglich ist die Stadt Leipzig dynamischer als Hamburg, Stuttgart oder Düsseldorf. Ausschlaggebender Grund dafür ist die Autoindustrie. Neues Wachstum soll jetzt die Bio-Tech-Branche bringen. Weiter bietet die ostdeutsche Metropole einen hervorragenden Mix aus erfolgreichen Unternehmen und Start-Ups, welche auch die kleinsten Nischen füllen. Leipzig ist demnach gelungen, Wirtschaft und Wissenschaft miteinander zu verbinden.
Rechtzeitig vorsorgenMit der Vorsorgevollmacht im Notfall nicht fremdbestimmt
Was passiert mit einem Menschen, der selbst keine Entscheidung mehr treffen kann? Wer entscheidet dann über seine Gesundheit, Vermögen und Alltag? Mindestens 90 Prozent der Deutschen würden auf den Ehepartner, Eltern oder Familienangehörige tippen – und genau hier liegen sie falsch. Ohne eine gültige Vollmacht sind Erwachsene ab 18 Jahren im Notfall fremdbestimmt.
Tritt der Fall ein, dass ein Volljähriger aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht alleine handhaben kann, so bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Somit sind Familienangehörige oder Ehepartner rechtlich nicht automatisch zur Vertretung berechtigt. Im Normalfall entscheiden dann ein fremder Betreuer und das Gericht sowohl über Gesundheitsfragen als auch über Vermögenswerte. Zum Bespiel steht gespartes Geld der Familie nicht, wie es die Situation erfordert, zur Verfügung.
All diesen Szenarien können Sie mit einer Vollmacht vorbeugen. Mit dieser Vollmacht bleibt der Patient selbstbestimmt und entscheidet zusammen mit dem Bevollmächtigten über aufkommende Angelegenheiten bzw. Fragen. Sollte der Patient keine Entscheidungen mehr treffen können, entscheidet der Bevollmächtigte. Weder einem Betreuer noch dem Gericht wird Rechenschaft geschuldet.
Empfehlenswert für Volljährige ist eine Gesamtvollmacht. Sie beinhaltet eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht.
Vollmachten lassen sich bei Rechtsanwälten oder Notaren verfassen. In der Regel fällt hierfür meist ein Honorar im vierstelligen Bereich an. Daneben sind im Internet günstigere Vollmachten zum Selbstausfüllen erhältlich. Hierbei ist aber Vorsicht geboten, denn diese sind mit großer Wahrscheinlichkeit nicht korrekt und gelten im Notfall nicht. Außerdem wird keine Haftung übernommen.
Mayflower Capital bietet Ihnen eine sichere und deutlich günstigere Möglichkeit Ihre Vollmachten abzuschließen. Auf Wunsch werden die Vollmachten regelmäßig auf Ihre individuelle Situaltion und gesetzliche Änderungen überprüft und gegebenfalls angepasst. Gerne steht Ihnen bei weiteren Fragen Ihr Mayflower Berater zur Verfügung. Oder nutzen Sie unser Seminarangebot zu diesem Thema. Termine finden Sie unter www.mayflower-capital.de/termine.