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Newsletter vom 01. 03. 2017
BGH fällt Urteil im Streit um BausparverträgeKündigung durch Bausparkassen zulässig
Kapitalmärkte"Cyberkriminalität" - Der Kapitalmarktkommentar von Frank Termathe
BGH fällt Urteil im Streit um BausparverträgeKündigung durch Bausparkassen zulässig
In der letzten Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) das mit Spannung erwartete Urteil im Streit um die Kündigung alter Verträge durch deutsche Bausparkassen gefällt. Wie die meisten Vorgerichte, bestätigten die Bundesrichter, dass die Institute Altverträge unter bestimmten Bedingungen kündigen dürfen.
Der BGH hat die Hoffnung von hunderttausenden Bausparern auf weiter hohe Zinsen durch ihre Altverträge endgültig zunichte gemacht. Die Karlsruher Richter wiesen eine richtungsweisende Klage gegen eine Bausparkasse ab und haben damit die Position der Bausparkassen in Bezug auf hochverzinste Altverträge bestätigt. Die Bausparkasse hatte rund 250.000 Kunden Altverträge wegen der hohen Zinsvereinbarungen gekündigt.
Eine solche Kündigung ist nach Auffassung des BGH zulässig. Bausparkassen dürfen Bausparverträge demnach kündigen – sofern Kunden die Darlehen auch zehn Jahre nach der Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Hintergrund ist § 489 Abs. 1 Nr. 2 des BGB, wonach bei Verträgen nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht besteht. Dieser kommt nach Auffassung des BGH auch bei zuteilungsreifen Bausparverträgen zum Greifen. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche zudem dem Sinn und Zweck des Bausparens.
Sicherheit, hohe Sparzinsen und attraktive Zuschüsse vom Staat: Das zeichnete einen Bausparvertrag in den 90er Jahren aus. 20 Jahre später sieht die heile Bausparwelt leider anders aus. Vor allem die aktuelle Zinsentwicklung macht einen Bausparvertrag für Sparer eher unattraktiv. Lagen die Guthabenzinsen vor 20 Jahren noch bei mehr als vier Prozent, erhalten Sie aktuell nur zwischen 0,1 und 1 Prozent Zinsen. Kein Wunder, dass sich viele künftige Immobilienbesitzer und Sparer die Frage stellen: Lohnt sich ein Bausparvertrag für mich überhaupt?
Das kommt auf die individuelle Situation und das geplante Vorhaben an. Mit einem Bausparvertrag lässt sich der Bau oder Kauf einer Immobilie finanzieren, ihre Modernisierung oder auch der Umbau. Für das Vorhaben ist das „Wann“ entscheidend: Ist zum Beispiel der Immobilienerwerb erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant, kann ein Bausparvertrag durchaus sinnvoll sein. Denn so sichern sich Darlehensnehmer die aktuell niedrigen Zinsen für einen langen Zeitraum und kennen bereits jetzt Ihren Zinssatz für das spätere Baudarlehen. Zwar weiß niemand genau, wie die Zinsentwicklung in den nächsten Jahren aussieht, jedoch gibt ein fest fixierter, günstiger Baufinanzierungssatz für Kreditnehmer eine langfristige Planungssicherheit.
Ein Bausparvertrag lässt sich auch sinnvoll für die Zinssicherung einer Anschlussfinanzierung einsetzen. Damit können sich Darlehensnehmer bereits weit im Voraus die günstigen Zinsen für die Ablösung eines bereits bestehenden Kredits sichern. Generell gilt: Je besser man heute schon weiß, wann man finanzieren oder ein bestehendes Immobiliendarlehen ablösen möchte, desto sinnvoller lässt sich ein Bausparvertrag einsetzen.
Kapitalmärkte"Cyberkriminalität" - Der Kapitalmarktkommentar von Frank Termathe
Politischen Diskussionsstoff haben Börsianer zurzeit genug: Die Präsidentschaft von Donald Trump, der beschlossene BREXIT, die kommenden Wahlen in den Niederlanden und Frankreich, neue Kredite für Griechenland oder die Möglichkeit eines SPD-Kanzlers. Keines dieser Themen ist für Investoren positiv besetzt, ist doch jedes kaum vorhersehbar oder kalkulierbar und verursacht daher Unsicherheit. In unsicheren Zeiten sind die Entscheidungsträger meistens defensiv oder neutral positioniert und warten die weitere Entwicklung ab. Meist kehren sie erst wieder zurück an den Aktienmarkt, wenn sich der „Pulverdampf“ an den Märkten wieder gelegt hat. So auch dieses Mal. Viele Investoren hatten im Vorfeld der US-Wahl befürchtet, dass Donald Trump Präsident werden könnte und hatten Aktien untergewichtet. Doch als Trump tatsächlich Präsident wurde, war die Freude bei den Börsianern plötzlich groß. Eine Mauer zu Mexiko? Eigentlich doch gar keine schlechte Idee! Einreiseverbot für Muslime? Da wird das Land doch sicherer! Es setzte ein regelrechter Run auf amerikanische Aktien ein, der auch den deutschen Leitindex DAX um insgesamt 1.500 Punkte mit nach oben zog.
Wir hatten diese irrationale Bewegung der Marktteilnehmer aber erwartet, waren entsprechend positioniert und konnten von der Bewegung bereits deutlich profitieren. Und wir sind weiter positiv, weil viele Investoren noch immer defensiv positioniert sind und hohe Barreserven halten. Hinzu kommen die eingangs erwähnten Unsicherheitsfaktoren, die viele Investoren dazu veranlassen, „noch nicht“ zu investieren. Der wichtigste Grund sind jedoch die fundamentalen Rahmendaten. Das Wirtschaftswachstum nimmt stetig zu. Die Unternehmensgewinne steigen weiter. Bei Übernahmen werden hohe Aufpreise geboten. So lehnte Unilever letzte Woche das Übernahmeangebot von Kraft Heinz ab, obwohl der Kaufpreis 20 Prozent höher lag als der Aktienkurs. Die Eigentümer schätzen den Wert von Unilever deutlich höher. Hier bestätigt es sich wieder einmal: Aktien sind vor dem Hintergrund des Zinsumfeldes zu billig!
Wann haben Sie das letzte Mal etwas bei Amazon bestellt? Bei meinem letzten Versuch verwunderte es mich ein wenig, als Amazon mich nicht auf seine Webseite ließ. Zuerst müsse ich „beweisen“ dass ich kein Roboter sei. Dazu sollte ich aus einer Reihe von Bildern diejenigen auswählen, auf denen ein Verkehrsschild zu erkennen sei. Die ersten zwei Versuche scheiterten unter dem Gelächter meiner Lebensgefährtin, die schon lange behauptet, ich hätte ein Problem mit Verkehrsschildern. Amazons Bilderspielchen ist die direkte Folge der zunehmenden Cyberkriminalität. Firewalls und Virenscanner schützen Privatpersonen inzwischen recht zuverlässig gegen Angriffe auf dem Netz. Mit Maleware, DDS- und DNS-Attacken haben kriminelle Hacker aufgerüstet und bedrohen inzwischen auch Großkonzerne, wie der millionenfache Diebstahl von Kreditkartendaten und gehackte Nutzerkonten beweisen. Die Internetkonzerne sind verwundbar und damit auch erpressbar geworden. Die Hacker – oft intelligente Täter mit linker Ideologie, die sich als moderne Robin Hoods definieren – sind kaum aufzuspüren und agieren oft aus Ländern mit schwachen Rechtssystemen. Damit ist das Geschäftsfeld Internetkriminalität ebenso risikoarm wie lukrativ. Wer stürmt beim dem Chance/Risikoprofil noch mit Strumpfmaske eine Bank?
Bei Betrachtung der Fakten und den zweistelligen Steigerungsraten bei der Internetkriminalität können wir davon ausgehen, dass es sich um einen langfristigen und nachhaltigen Trend handelt. Und viele Unternehmen haben in der Vergangenheit zu wenig in ihre Datensicherheit investiert und müssen Sicherheitslücken in ihrer IT-Infrastruktur schließen. Der ständige Wettlauf zwischen Hackern und Unternehmen zwingt die Firmen zu ständig neuen Investitionen in ihre IT-Sicherheit.
Davon profitieren Unternehmen die Internet-Sicherheits-Lösungen anbieten. In diese Firmen investieren die beiden ETFplus-Mandate mit dem ETF „Cyber Security“. In dem Fonds befinden sich Aktien von Unternehmen wie Fireeye, Check Point oder Symantec. Nicht gerade vertraute Namen, wenn man kein „Nerd“ ist. Die meisten davon, etwa 70 Prozent, stammen aus den USA, was nicht verwundert, die restlichen 30 Prozent der Firmen stammen aus Israel, Japan und Europa. Ein sehr spannendes Investment mit langfristig positiven Wachstumsraten! Leider.
Frank Termathe | Portfoliomanager der ETFplus-Vermögensverwaltung