Finanzberatung | Mayflower Capital

Mayflower-Berater erfolgreich rezertifiziert

Grundlagen der DIN 77230 sichern objektive Finanzanalyse

Ende Januar haben alle teilnehmenden Mayflower-Berater ihre Re-Zertifizierungsprüfung zur DIN 77230 erfolgreich bestanden. „Über dieses außerordentlich gute Ergebnis freue ich mich sehr“, sagt Nicole Hoffmann, Leiterin der konzerneigenen Akademie. „Bildung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine dauerhaft qualifizierte Finanzberatung. Dies betrifft nicht nur die Aus-, sondern in besonderem Maße auch die Fort- und Weiterbildung“, so Hoffmann weiter.

Gerade für Finanzberater ist lebenslanges Lernen unerlässlich. Zum einen erfolgen stetig neue regulatorische Vorgaben, die erfordern, das Fachwissen kontinuierlich zu aktualisieren. Zum anderen prägen Innovationen im Finanzsektor – neue Produkte, Tarife, Investitionsmöglichkeiten – dauerhaft den Beratungsalltag.

„Nur wer fachlich auf dem neusten Stand ist, kann seine Kunden kompetent und sicher beraten, wird weiterempfohlen und erzielt langfristigen Erfolg“, betont Hoffmann.

Während die EU-Vermittlerrichtlinie und Gewerbeordnungen in verschiedenen Bereichen Pflichtweiterbildungen vorsehen, ist die Zertifizierung für die DIN 77230 freiwillig. Die DIN-Norm 77230 steht für eine transparente und objektive Finanzanalyse für Privathaushalte – rund um die Themen Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) schaffte mit der DIN 77230 eine anbieterübergreifende Normung der Finanzanalyse von Privathaushalten. Das Resultat ist ein standardisierter Analyseprozess, dessen Ergebnis den objektiven Bedarf des Kunden widerspiegelt.

Mayflower zählt zu den ersten Finanzberatungsunternehmen, die DIN 77230-zertifiziert sind und hat die Zertifizierung durch das DEFINO Institut für Finanznorm erfolgreich bei seinen ausbildeten Beratern abgeschlossen.

Immobilien | Finanzierung

Jetzt oder später? Was 2026 für Immobilienkäufer bereithält

Nach moderatem Anstieg der Immobilienpreise im Jahr 2025 auch für dieses Jahr weiterer Anstieg erwartet

Am Markt für Wohnimmobilien scheint eine gewisse Beruhigung eingekehrt zu sein. Die Preiseskapaden der vergangenen Jahre sind vorbei. Die Wohnimmobilienpreise steigen zwar noch, allerdings mit drei Prozent im vergangenen und wohl auch in diesem Jahr überschaubarer als in den Jahren davor. Es gibt sie wieder, die erstrebenswerten Wohnimmobilien zu bisher oft noch vertretbaren Preisen. Doch Interessierte sollten nicht zu lange warten. Welche Chancen verbergen sich aktuell für Kaufinteressenten?

Laut vdp-Immobilienpreisindex verteuerten sich selbstgenutzte Wohnimmobilien im dritten Quartal 2025 im Bundesdurchschnitt um 2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. In den Top-7-Städten verteuerten sich Wohnimmobilien im dritten Quartal 2025 um 3,2 Prozent. Nach Daten der Interhyp-Gruppe betrug der Preisanstieg im Gesamtjahr 2025 durchschnittlich 3,7 Prozent für Häuser und 3,1 Prozent für Wohnungen.

Weiterer Preisanstieg für das Jahr 2026 erwartet

Auch in diesem Jahr rechnen die Fachleute mit einem moderaten Preiswachstum von 2,5 bis 3 Prozent für den Gesamtmarkt. Auf diesem Pfad wären die Wohnimmobilienpreise 2028 wieder zurück auf Spitzenniveau mit der Erkenntnis: Wer in den vergangenen zwölf bis 18 Monaten nicht aktiv geworden ist, hat doppelte Chancen verpasst – niedrigere Zinsen und günstigere Einstiegspreise.

Drei bis vier Prozent Bauzinsen sind wieder normal

Laut Interhyp-Gruppe lagen die Bauzinsen für ein Immobiliendarlehen mit zehnjähriger Laufzeit vor einem Jahr noch bei etwa 3,25 Prozent und damit rund 50 Basispunkte unter dem aktuellen Niveau. Die Gründe dafür sind politischer Natur: zunächst die Ankündigung des Schuldenpakets im vergangenen Frühjahr und am Ende des Jahres die Schuldenaufnahme am Kapitalmarkt. Letztere sorgte für einen Renditeanstieg der zehnjährigen Bundesanleihen, die wiederum auch die Bauzinsen Richtung vier-Prozent-Marke mitzogen.

„Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass die Bauzinsen in diesem Jahr viel Spielraum nach unten haben werden“, sagt Patrick Bohndorf, Senior Produktmanager im Finanzierungs-KompetenzCenter von Mayflower Capital. „Für 2026 spricht derzeit mehr für ein Bauzinsniveau näher an vier Prozent als für eine Rückkehr Richtung 3,5 Prozent“, so Bohndorf weiter. Gleichzeitig sind Ausschläge nach oben laut den Immobilienfachleuten angesichts der heiklen geopolitischen Ausgangssituation nicht auszuschließen.

Die hohen Preissteigerungen der vergangenen Jahre sind zwar vorbei. Dass es in der Zukunft jedoch günstiger wird, ist nicht sehr wahrscheinlich. Es besteht grundsätzlich ein großes Vertrauen in die Assetklasse Immobilien. Gleichzeitig steigen die Preise aber nicht so stark, dass Interessenten aus dem Markt gedrängt werden. Während der Niedrigzinsphase hat es viel Nachfrage und nur wenige Angebote gegeben, heute ist das Gleichgewicht wieder intakt.

2026 bietet somit einen guten Kaufzeitpunkt für Immobilien. Sowohl für die selbstgenutzte als auch für die vermietete Immobilie. Für diese spricht sogar noch mehr, denn seit dem Wachstumschancengesetz bietet vor allem die Kapitalanlageimmobilie im Neubaubereich zusätzliche enorme steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.

Investment | Photovoltaik

Investments in Photovoltaikanlagen bieten hohe steuerliche Vorteile

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.“ Dieser Satz wird oft Helmut Schmidt zugeschrieben, geht jedoch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1965 zurück. Der Grundsatz besagt, dass legale Steueroptimierung zulässig ist. Steuerpflichtige dürfen durch Wahlrechte, Freibeträge, Werbungskosten oder Sonderausgaben ihre Steuerlast minimieren. Es ist somit kein politisches Statement, sondern ein anerkanntes Prinzip im deutschen Steuerrecht, dass die Ausnutzung gesetzlicher Gestaltungsmöglichkeiten zulässig ist.

Nur gibt es aktuell nicht mehr viele Möglichkeiten, Steuern in Vermögen umzuwandeln. Die Investition in eine Photovoltaikanlage (PVA) lässt es hingegen zu, die persönliche Steuerlast deutlich zu reduzieren. Diese staatliche Förderung soll bewusst Anreize schaffen, die Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu erreichen. Durch steuerliche Instrumente wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB), die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) und die reguläre (degressive) Abschreibung kann eine solche Investition schnell attraktive finanzielle Vorteile bieten. Diese steuerlichen Vorteile betreffen keine „Hausdachlagen“, sondern PVAs, deren Strom ins Netz eingespeist und veräußert wird.

Diese steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bieten ein hohes Maß an Flexibilität. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann innerhalb der drei Jahre vor der tatsächlichen Investition genutzt werden. Dadurch lässt sich – insbesondere in einkommensstarken Jahren (z. B. bei Abfindungen, Firmenverkäufen oder hohen Bonuszahlungen) – die Steuerlast gezielt senken. Bis zu 200.000 Euro pro Jahr können für zukünftige Investitionen gewinnmindernd berücksichtigt werden. Der IAB darf dabei bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten (z. B. für den Kauf einer PVA) abdecken.

Ab dem Jahr der Investition greift zusätzlich die Sonderabschreibung (Sonder-AfA). Diese ermöglicht es, bis zu 40 Prozent der verbleibenden Investitionskosten (nach Abzug des IAB) über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abzuschreiben.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Juli letzten Jahres den sogenannten Investitionsbooster beschlossen. Dieser erlaubt erneut die degressive Abschreibung – also bis zu 15 Prozent der Investitionskosten pro Jahr – und kann ebenfalls auf Photovoltaikanlagen angewendet werden.

Durch die Kombination dieser drei steuerlichen Vorteile lassen sich somit bereits bis zum Ende des ersten Jahres nach der Investition fast 80 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das gesamte Potenzial: Bei einer Investition von 200.000 Euro in eine PVA kann die Steuerlast (bei Anwendung des Spitzensteuersatzes) um bis zu 86.335 Euro reduziert werden.

Hierbei ist zu beachten, dass ein Investment sich nicht allein wegen der steuerlichen Vorteile rechnen sollte. Dort, wo es möglich ist, macht es jedoch Sinn, sie als Renditeturbo einzusetzen. Informieren Sie sich bei Ihrem Mayflower-Partner über Ihre individuellen Möglichkeiten, Steuern in Vermögen umzuwandeln.

Krankenversicherung | Beitragsentwicklung

Beitragsanpassungen in der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung zum 1.1.2026

Pünktlich zum Jahreswechsel war es mal wieder so weit. Die Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge stiegen sowohl in den gesetzlichen Systemen als auch in den privaten. Das Problem, dass die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen, besteht seit Jahren.

Wieso steigen die Beiträge zum 1.1.2026 zum Teil deutlich?

Die Ursachen hierfür kommen von zwei Seiten. Zum einen fehlen durch den demografischen Wandel die Einnahmen. Eine alternde Gesellschaft führt dazu, dass weniger Beitragszahler für eine wachsende Zahl älterer Menschen aufkommen müssen, die in der Regel höhere Ausgaben im Gesundheitssystem verursachen.

Zum anderen steigen gleichzeitig die Ausgaben. So sind beispielsweise die Gesamtausgaben der Krankenkassen massiv gestiegen – von 167,1 Mrd. Euro im Jahr 2009 auf 326,9 Mrd. Euro im Jahr 2024. Das liegt am medizinischen Fortschritt – neue, oft teurere Behandlungsmethoden, Medikamente und digitale Anwendungen (Apps auf Rezept) treiben die Kosten. Die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich trägt einen wesentlichen Teil dazu bei: Höhere Gehälter für Personal, gestiegene Energiepreise und Materialkosten führen zu Milliarden-Mehrausgaben. Auch inflationsbedingte Anpassungen tragen ihren Teil dazu bei: Die allgemeine Inflation und Lohnsteigerungen erhöhen die Sach- und Personalkosten im gesamten Gesundheitswesen.

Vergleichbare Kostensteigerungen in beiden Systemen

Der langfristige Vergleich zeigt: Beide Versicherungssysteme unterliegen einer vergleichbaren Kostendynamik. Zwischen 2006 und 2026 stiegen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) um durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 3,9 Prozent. Über kürzere Zeiträume zeigt sich ein ähnliches Muster. In den zehn Jahren zwischen 2015 und 2025 stiegen die PKV-Beiträge durchschnittlich um 3,9 Prozent pro Jahr, während die GKV-Beiträge um etwa 4,1 Prozent jährlich zulegten.

PKV-Beiträge steigen „sprunghaft“

Die Zahlen verdeutlichen, dass die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen kein PKV-spezifisches Problem darstellen. PKV-Anpassungen werden oftmals jedoch als „deutlicher“ empfunden. Dies liegt an der Systematik der Anpassungen in der PKV. Dort darf eine Beitragsanpassung immer nur dann erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Abweichung von 10 Prozent. Es ist aber auch möglich, einen niedrigeren Schwellenwert vertraglich zu vereinbaren. In manchen Tarifen ist das der Fall. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder. Überschreiten die Kostensteigerungen in den PKV-Tarifen nicht die Schwellenwerte, gibt es auch keine Beitragsanpassung. Durch dieses Prinzip kommt es dazu, dass Beiträge scheinbar „sprunghaft“ steigen – auch wenn sich in der mehrjährigen Betrachtung ein deutlich niedrigerer Anstieg ergibt.

Der Spardruck ist enorm

Die Kosten steigen, der Reformdruck ist hoch. Sparideen werden aktuell fast täglich vorgebracht. Mal geht es um höhere Tabaksteuern, mal um Abgaben auf Zucker oder darum, Zahnarztbehandlungen aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen. Dass die Vorschläge zu diesem Zeitpunkt kommen, dürfte kein Zufall sein: Bis Ende März 2026 will die Finanzkommission Gesundheit ihre Empfehlungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorlegen, um den Trend, dass die Ausgaben der GKV schneller steigen als ihre Einnahmen, zu brechen.

Strengere Regeln für Medikamente

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Medikamente gehören zu den größten Posten im System: 2024 gaben die Kassen etwa 55,2 Milliarden Euro dafür aus – etwa 17 Prozent aller GKV-Leistungsausgaben. Ein diskutierter Ansatz stammt vom Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege.

Die Gutachter loben zwar den medizinischen Fortschritt in dem Gebiet, bewerten aber die hohen Preise für Medikamente und Therapien kritisch. „Der durchschnittliche Preis eines neu eingeführten patentgeschützten Arzneimittels lag vor 15 Jahren bei rund 1.000 Euro und schwankte zuletzt um einen Wert von 50.000 Euro“, heißt es im Gutachten. Das sei problematisch und stelle eine Herausforderung für die Finanzierung des Gesundheitssystems dar. Mit einer anderen Preisgestaltung bei neuen Medikamenten ließen sich Milliardenbeträge einsparen.

Krankenhausreform bleibt ein Faktor

Weitere Milliarden ließen sich auch an einer anderen Stelle des Systems sparen: in der Krankenhauslandschaft. Voraussetzung dafür ist, dass die von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach angestoßene Krankenhausreform umgesetzt wird. Sie zielte darauf ab, die Zahl der Klinikstandorte zu verringern und die Versorgung durch stärkere Spezialisierung zugleich auf hohem Niveau zu sichern. Aktuell gibt es etwa 1.600 Standorte in Deutschland. Behandlungen würden nicht mehr überall stattfinden, sondern nur noch in ausgewählten Kliniken. Positiv auf die Kosten könnte sich zudem auswirken, dass die Fallzahlen durch eine Spezialisierung sinken dürften und einfachere Fälle häufiger ambulant behandelt werden sollten.

Wie können sich Versicherte vor steigenden Beiträgen schützen?

Ob, wie und wann Reformen umgesetzt werden, ist offen. Und auch, ob sie die Beitragssteigerungen ausreichend bremsen können. Wer darauf nicht setzen möchte, kann – ob gesetzlich oder privat krankenversichert – heute schon geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Steigerungen im Rentenalter zu kompensieren. PKV-Versicherte können ihren Versicherungsschutz um eine Beitragsentlastungskomponente ergänzen, um im Rentenalter ihren Krankenversicherungsbeitrag zu senken. Der Aufwand für die Beitragsentlastungskomponente wird steuerlich gefördert und bei Angestellten – unter bestimmten Voraussetzungen – durch den Arbeitgeber bezuschusst. GKV-Versicherte haben die Möglichkeit, im Rahmen einer hierfür eingerichteten Rentenversicherung die Finanzierung der Krankenkassenbeiträge auch im Rentenalter problemlos leisten zu können. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Konzept steuerlich gefördert werden.

Finanzberatung | Mayflower Capital

Mayflower-Berater für Top-Finanzberatung 2026 ausgezeichnet

Grundlage: Kundenempfehlungen im Finanzportal WhoFinance

Das Finanzportal WhoFinance hat im Januar 2026 die besten Finanzberater in ganz Deutschland ermittelt. Die Auszeichnung zeigt auf, welche von ihnen – von Banken über Finanzvertriebe bis hin zu Einzelmaklern – von ihren Kunden besonders positiv beurteilt und häufig weiterempfohlen wurden. Unter den Ausgezeichneten sind auch diesmal wieder viele Mayflower-Berater zu finden.

Ein wesentliches Merkmal der WhoFinance-Bewertung ist der Fokus auf verifiziertes Kundenfeedback. Durch ein systematisches Prüfverfahren stellt WhoFinance sicher, dass nur authentische Kundenerfahrungen in die Bewertung einfließen. Dies stärkt die Integrität der Bewertung, macht sie zu einem verlässlichen Instrument für Kunden ebenso wie für die gesamte Branche. Für die Bewerteten selbst liefert die Auszeichnung ein objektives Signal über die Wirkung ihrer Beratung am Point of Sale.

Die Bewertung „Top-Finanzberatung 2026“ umfasst alle relevanten Fachgebiete der Finanzberatung, darunter Baufinanzierung, Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen. Durch die Fokussierung auf die Kundenperspektive dient die Auszeichnung nicht nur Verbrauchern als Orientierungshilfe, sondern bietet auch den Unternehmen eine unabhängige Datenbasis zur Einordnung der eigenen Beratungsqualität im Marktumfeld.

„Vertrauen ist in der Finanzberatung die wichtigste Währung“, erklärt Jörg Röckinghausen, Vorstand bei Mayflower Capital. „Für uns ist dieses Feedback ein unschätzbares Instrument, um die eigene Qualität im Wettbewerb einzuordnen und das Kundenvertrauen langfristig zu stärken“, so Röckinghausen weiter.

Mayflower-Berater sind sowohl in Präsenz als auch online erreichbar und stehen auch bundesweit für eine Videoberatung zur Verfügung.

Mayflower Capital AG

Mayflower Capital AG
Helfmann-Park 8 | 65760 Eschborn

Telefon: +49 (0) 6196 - 58 68 -0
E-Mail: info@mayflower-capital.de
Internet: https://mayflower-capital.de/
UST-ID: DE256133850

Vorstand:
Jens Kolmsee, Jörg Röckinghausen

Aufsichtsratsvorsitzender:
Bernd Neumann

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