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NEUES JAHR – NEUE ZAHLEN

22. Dezember 2015

NEUES JAHR – NEUE ZAHLEN

Pünktlich zum Jahreswechsel wird es wieder einige Gesetzesänderungen und Neuregelungen geben.

Folgend finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist in der gesetzlichen Sozialversicherung eine Einkommensgrenze, die den Höchstbeitrag festlegt. Einkommen über dieser Grenze bleiben beitragsfrei, für das Einkommen unterhalb der Schwelle gilt hingegen der jeweilige prozentuale Beitragssatz.
Der Gesetzgeber legt diese Grenze jedes Jahr neu fest. In 2016 wird sie auf 74.400 Euro im Westen und auf 64.800 Euro im Osten ansteigen. Direkte Auswirkungen hat die Anhebung auf die betriebliche Altersversorgung. Der geförderte Höchstbetrag erhöht sich dabei auf 248 Euro pro Monat (2.976 Euro p.a.).

Basis-Rente: Sonderausgabenabzug steigt um zwei Prozentpunkte

Aufwendungen für eine Basisrente können gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der maximale Förderrahmen der Basisrente wird jährlich angehoben. Ab dem 1. Januar 2016 steigt dieser Betrag auf 22.766 Euro.
Hinzuzufügen sei jedoch, dass diese Maximalbeträge erst ab 2025 vollständig in Kraft treten. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, wobei der Sonderausgabenabzug jährlich um zwei Prozentpunkte steigt. Nächstes Jahr können aber schon 82 % der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Das sind somit maximal 18.668 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze und PKV-Versicherungspflichtgrenze steigen

Der maximale Bruttolohnbeitrag, welcher bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird, steigt mit der alljährlichen Anpassung von 49.500 Euro auf 50.850 Euro. Wird von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung gewechselt, so gilt für Angestellte eine Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro Jahreseinkommen ab 2016. Oberhalb dieser Grenze besteht Wahlfreit zwischen beiden Systemen.

Anstieg des Beitragssatzes GKV

Laut dem Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes wird der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wahrscheinlich um 0,2 Prozentpunkte auf 15,7 % ansteigen. Zuletzt wurde der Beitragssatz Anfang diesen Jahres auf 14,6 % gesenkt und ein schwankender Zusatzbeitrag von 0,9 % festgelegt. Dieser kann je nach Kasse auf 1,1 % steigen. Der Beitrag kann, sofern es deren Finanzlage erfordert, von jeder Kasse individuell erhoben werden.
Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes
Zwar tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz erst in 2017 in Kraft, dennoch gibt es zum diesjährigen Jahresbeginn schon einige Neuerungen die unbedingt beachtet werden sollten:

  • Übergangspflege: Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, haben nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege.
  • Rehabilitation: Pflegebedürftige sollen einen besseren Zugang zu Rehabilitations-Maßnahmen bekommen. Dazu müssen medizinische Dienste mit Hilfe von Begutachtungsbesuchen auch den Rehabilitationsbedarf klären.
  • Beratung: Pflegende Angehörige haben ab 2016 einen Anspruch auf Pflegeberatung. Voraussetzend ist, dass die zu pflegende Person zustimmt. Auf Wunsch kann diese Beratung am Wohnort der pflegebedürftigen Person stattfinden.
  • Versorgung: Durch das Hospiz- und Palliativgesetz soll die Versorgung von sterbenden Pflegeheimbewohnern verbessert werden. Die Pflegeheime werden zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospiz-Diensten verpflichtet sein.
Änderungen beim Freistellungsauftrag

Durch die Änderung des §45d EStG verlieren Freistellungsaufträge ohne gültige Steueridentifikationsnummer zum Jahresbeginn ihre Geltungsdauer. Wichtig hierbei ist die Prüfung älterer Freistellungsaufträge. Liegt dem zuständigen Institut die Steueridentifikationsnummer nicht bis zum 01.01.2016 vor, darf es den eingerichteten Freistellungsauftrag nicht mehr berücksichtigen und muss bei Kapitalerträgen die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag einbehalten. Sollte dies passieren, können die Betroffenen ihre zu viel gezahlten Steuern nur über die Lohnsteuererklärung zurückfordern.

Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Bis Anfang 2016 müssen in allen bestehenden Gebäuden Rauchmelder installiert werden. In Neubauten gehören Rauchwarner in den meisten Bundesländern schon seit einigen Jahren zur Grundausstattung. Für die Installation sind für gewöhnlich die Eiegntümer verpflichtet. Ordnungswidrig ist, wer sich dauerhaft gegen die Nachrüstpflicht wehrt und dieser nicht nachkommt.

Kontonummer und Bankleitzahl entfallen

Aufgrund des einheitlich geltenden Zahlungssystems für Europa (SEPA), können Verbraucher nur noch bis Anfang Februar ihre Bankleitzahl und Kontonummer für Überweisungen verwenden. Ab dem 01.02.2016 gilt ausschließlich die International Bank Account Number (IBAN). Zeitgleich entfällt die Angabe des Business Identifier Code (BIC) auch für Zahlungen ins Ausland.

Jeder EU-Bürger bekommt ein Girokonto

Oftmals bekommen Menschen ohne festen Wohnsitz, nur schwer Zugang zu einem eigenen Konto. Dies schließt sie wiederum von ganz alltäglichen Vorgängen aus. Ab 2016 ist jeder EU-Bürger dazu berechtigt, sich ein eigenes Konto einzurichten. Bisher konnten 25 bis 30 Mio. Bürger in Europa kein Konto eröffnen, obwohl sie es wollten.

Mehr Kindergeld

Pünktlich zum Jahreswechsel steigt das Kindergeld um 2€ pro Monat an. Zeitgleich steigt der Kinderfreibetrag für Einkommensteuerzahler um 96€ auf 4608€ (2304€ je Elternteil) an. Auch der Kinderzuschlag, den erwerbstätige Eltern mit geringen finanziellen Möglichkeiten erhalten können, steigt ab 1. Juli 2016 um 20€ auf maximal 160€ je Monat.

Mehr BAföG

Ab dem Wintersemester 2016/17 sollen die Bedarfssätze und 7 % ansteigen. Der maximale Fördersatz steigt somit auf 735€ an. Studenten sollen zudem statt wie bisher 400€ im Monat 450€ verdienen dürfen. Der Wohnzuschuss steigt von 224€ auf 25€ – allerdings nur, wenn der Betroffene nicht mehr bei den Eltern lebt. Die Vermögensfreibeträge, die ein Student beim BAföG-Antrag nachweisen muss, belaufen sich derzeit auf 5.200€ und sollen künftig auf 7.500€ ansteigen. Geplant ist zudem ein Kinderzuschuss von 130€ für jedes Kind. Eine weitere gute Nachricht ist: die Lücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird geschlossen. Bisher erhielten Studenten während dieser Zeit keine BAföG-Unterstützung.

Mietpreisbremse tritt in Kraft

In Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen gibt es die Mietpreisbremse schon. Kurz vor dem Jahreswechsel gilt diese jetzt auch für weitere Bundesländer wie Bremen und Schleswig-Holstein. Die Folge einer Mietpreisbremse ist die Deckelung der Preise für Wohnraum. Zudem soll das Wohnungsangebot weiter ausgebaut werden.

Mehr Geld für Rentner

Voraussichtlich können sich Rentner Mitte des nächsten Jahres über eine Rentenerhöhung freuen. Die Bundesregierung erwartet eine Anhebung um 4,3 % im Westen und um 5,0 % im Osten. Endgültige Zahlen folgen jedoch erst im Frühjahr.

Erneuter Anstieg des Preises für Standardbriefe

Die Deutsche Post erhöht den Preis für Standardbriefe zum 1. Januar um 8 Cent auf 70 Cent. Dieser Wert soll, anders als bisher, nun drei Jahre Bestand haben. Zudem werden auch die Sendungen ins Ausland teurer. Internationale Standardbriefe und Postkarten kosten künftig 90 Cent. Weitere Preisanhebungen werden bei Großbriefen (3,70€), Einschreiben (2,50€) und wertvollen Sendungen (4,30€) fällig. Wie bei den letzten Portoerhöhungen bietet die Post Ergänzungsmarken (8 Cent) an. Somit verfallen bereits gekaufte Marken nicht.

Günstigeres Telefonieren und Internet-Nutzung im EU-Ausland

Ab dem 30. April 2016 wird das Telefonieren und Surfen für EU-Bürger erneut billiger. Die Preisobergrenzen von maximal 19 Cent pro Anruf, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) werden von Höchstaufschlägen abgelöst. Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürfen dann nur noch 5 Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS 2 Cent und für jedes Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Firmen höchstens 5 Cent mehr berechnen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).

Pressespiegel: Neues Jahr neue Zahlen