|
Altersvorsorgereform-Gesetz – Teil 3 | Mayflower Capital
Neu: AVD-O-Mat – Der Mayflower-Vorsorge-Wegweiser
Am 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot
Zum 1. Januar 2027 startet die Umsetzung des Altersvorsorgereform-Gesetzes (AVRG). Die Produktlösungen, die das AVRG ab dann bereithält, bieten neben der Basisrente eine weitere Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und lösen die ebenfalls staatlich geförderte Riester-Rente ab.
In vielen Bereichen verbessert das neue AVRG-Produktspektrum die Rahmenbedingungen der geförderten Altersvorsorge deutlich:
- Bessere Renditemöglichkeiten durch eine Kapitalanlage, mit der ohne nominale Garantien in geeignete aktiv oder passiv gemanagte Fonds investiert werden kann.
- Eine einfache, vom eingezahlten Eigenbeitrag abhängige Zulagenförderung.
- In der Auszahlungsphase sind neben einer lebenslangen Leistung auch langlaufende Auszahlungspläne ohne Restverrentung zulässig.
- Auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit und Pflichtmitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen können das Altersvorsorgedepot in Anspruch nehmen.
Da der Fokus der AVRG-Förderung ausschließlich auf der eigenen Altersvorsorge liegt, haben AVRG-Lösungen vor allem dort Schwächen, wo Zusatzleistungen wichtig sind.
- Es ist nicht zulässig, Zusatzversicherungen gegen Erwerbsminderung oder zur Hinterbliebenenabsicherung mit dem Altersvorsorgevertrag zu verbinden.
- Eine Weiterspargarantie – mit oder ohne Dynamik – ist mit AVRG-Produkten nicht umsetzbar.
- Die maximale Höhe der geförderten Beiträge ist auf 1.800 Euro im Jahr beschränkt.
- Die Flexibilität einer Alternativverwendung ist stark eingeschränkt.
Altersvorsorge ist individuell
Das AVRG erweitert die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge, ist jedoch kein Instrument, das in jeder Situation passt. Welcher Durchführungsweg geeignet ist, bestimmen die persönlichen Vorsorgepräferenzen sowie die jeweils individuelle Situation. Damit ist jedoch nicht nur die Frage nach der höheren Förderung zwischen einem Riester-Vertrag und einem Altersvorsorgedepot gemeint. Vielmehr geht es darum, welche weiteren Kriterien – zum Beispiel die Absicherung von Hinterbliebenen, eine Vererbbarkeit des Ersparten oder flexible Zuzahlungsmöglichkeiten – die eigene Altersversorgung zudem erfüllen sollte. |