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Altersvorsorge | Mayflower Capital
Altersvorsorge-Reformgesetz
Reform der privaten Altersvorsorge verabschiedet
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Reformgesetz) zugestimmt. Mit dem Gesetz soll ab 2027 die Riester-Rente durch ein neues, staatlich gefördertes Modell für die private Altersvorsorge reformiert werden. Bereits der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich auf die Fahne geschrieben, die staatlich geförderte Altersvorsorge auf neue Beine zu stellen. Dreh- und Angelpunkt der Reform sollten mehr Renditechancen, weniger Garantien und größere Flexibilität sein. Mit dem Ampel-Aus wurde Lindners revolutionärer Plan zunächst auf Eis gelegt. Nun hat ihn der aktuelle Bundesfinanzminister Lars Klingbeil wieder aufgetaut.
Ziel der Reform, die zum 1.1.2027 in Kraft tritt, ist es, die private Altersvorsorge zu revitalisieren, um einer breiteren Bevölkerungsgruppe die Sicherung ihres Lebensstandards im Rentenalter zu ermöglichen. Dazu werden die bisher geltenden Rahmenbedingungen für Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) modifiziert und deutlich erweitert.
Mehr Renditemöglichkeiten
Zentrales Element der Reform ist die Ermöglichung einer realwertorientierten Anlagestrategie mit höheren Renditechancen. Dazu wird mit dem Altersvorsorgedepot eine neue Produktkategorie eingeführt, mit der ohne nominale Garantien in geeignete aktiv oder passiv gemanagte Fonds investiert werden darf. Damit sollen langfristig höhere Renditemöglichkeiten für den geförderten Altersvorsorgebereich eröffnet werden.
Modifikation der sicherheitsorientierten Altersvorsorgeverträge
Bei sicherheitsorientierten Altersvorsorgeprodukten mit garantiertem Kapital mussten die Anbieter bisher vertraglich zusagen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge einschließlich der Altersvorsorgezulagen für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen. Künftig kann das Garantieniveau alternativ 100 Prozent oder 80 Prozent betragen. Das niedrigere Garantieniveau von 80 Prozent soll auch risikobewussten Anlegern eine chancenorientierte Kapitalanlage ermöglichen.
Staatliche Förderung
Die staatliche Förderung wird vereinfacht. Sie erfolgt durch Zulagen und/oder eine Steuerersparnis. Für eine jährliche Einzahlung auf den Altersvorsorgevertrag bis zu einer Höhe von 360 Euro erhält der Sparer vom Staat eine Grundzulage in Höhe von 50 Prozent. Für weitere jährliche Einzahlungen bis maximal 1.800 Euro erhält der Sparer für den 360 Euro übersteigenden Betrag eine weitere Grundzulage in Höhe von 25 Prozent. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr. Eltern erhalten zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 100 Prozent der eingezahlten Beiträge bis maximal 300 Euro pro Jahr. Ob Steuervergünstigungen in Betracht kommen, wird im Rahmen einer Günstigerprüfung bei der Einkommensteuerveranlagung geprüft. |
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Deutliche Änderung in der Auszahlungsphase
Ein wesentlicher Punkt im Altersvorsorge-Reformgesetz ist, dass in der Auszahlungsphase nun neben der Möglichkeit einer lebenslangen Leistung langlaufende Auszahlungspläne ohne Restverrentung zulässig sind. Ein Auszahlungsplan darf nicht vor Vollendung des 85. Lebensjahres enden. Der früheste Beginn der Auszahlungsphase wird von dem bisherigen 62. Lebensjahr auf das 65. Lebensjahr angehoben. Der späteste Beginn der Auszahlungen ist auf das Erreichen des 70. Lebensjahres des Altersvorsorgenden festgelegt, damit das Altersvorsorgevermögen tatsächlich der Altersvorsorge dient und nicht nur zur Kapitalbildung und damit ausschließlichen Vererbung zweckentfremdet wird.
Erweiterter Berechtigtenkreis
Ab Januar 2027 können auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit und Pflichtmitglieder der berufsständigen Versorgungseinrichtungen wie zum Beispiel in einem Versorgungswerk pflichtversicherte Ärztinnen und Ärzte erstmals von einer steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge profitieren.
Fokus auf Altersvorsorge
Mit der Reform soll der Fokus auf die Kernaufgabe Altersvorsorge gelegt werden. Deshalb ist es nicht mehr zulässig, Zusatzversicherungen gegen Erwerbsminderung oder zur Hinterbliebenenabsicherung mit dem Altersvorsorgevertrag zu verbinden. Lediglich die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren bleibt bei einer lebenslangen Leibrente zulässig.
Ein gelungener Wurf?
Das Altersvorsorge-Reformgesetz reformiert lediglich einen Teil des Altersvorsorgespektrums. Dieses reicht von der Basisrente (Rürup) über die betriebliche Altersvorsorge und die Schicht-3-Verträge bis hin zum Investmentsparen oder der Kapitalanlage-Immobilie zur Altersvorsorge. Doch auch wenn nur die Riester-Rente reformiert wurde, ist es dennoch ein Schritt nach vorne.
Auf die Liste der Pluspunkte gehört, dass nun mit dem Altersvorsorgedepot die Möglichkeit besteht, ohne Beitragsgarantie zulagenunterstützt fürs Alter vorzusorgen. Bisher ist dies nur in der steuerlich geförderten Basisrente möglich. Hieraus ergeben sich für die in der Regel sehr lang laufenden Verträge deutlich höhere Renditechancen.
Auch die einfache vom eingezahlten Eigenbeitrag abhängige Zulagenförderung gehört auf die Liste der Pluspunkte. Bisher muss für die volle Riester-Zulage pro Jahr der Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Dieser beträgt vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, begrenzt auf maximal 2.100 Euro.
Ein besonderes Plus stellen die erweiterten Möglichkeiten in der Auszahlungsphase dar. Zum einen bietet die Teilauszahlungsoption Flexibilität. Zum anderen bietet das Altersvorsorgedepot als einzige Variante im Altersvorsorgespektrum einen Auszahlungsplan bis zum Alter von 85 an. Das könnte für viele Anleger – neben der Basisabsicherung – der „i-Punkt“ in ihrer Altersversorgung sein.
Breitere Angebotspalette
Die Angebotspalette hat sich vergrößert. Anleger stehen vor der Wahl eines Garantieproduktes oder eines Altersvorsorgedepots mit den entsprechenden Chancen und Risiken. Entscheiden sie sich für ein Altersvorsorgedepot, stehen sie vor der Entscheidung, ob sie die Kapitalanlage selbst festlegen wollen oder eine vom Anbieter ausgeführte Anlagestrategie wählen. Deshalb ist eine angemessene individuelle Beratung bzw. Aufklärung wichtig. In der Gesetzesbegründung wird darauf ausdrücklich hingewiesen.
Wie breit die Palette ist, die Kunden angeboten werden kann, hängt auch von der Zulassung des Vermittlers ab. Makler ohne Zulassung als Finanzanlagenvermittler müssen sich auf Altersvorsorgeprodukte der Versicherungswirtschaft beschränken.
Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?
Für bestehende Riester-Verträge gibt es einen Bestandsschutz. Diese Verträge laufen unverändert weiter. Wer möchte, kann mit seinem Bestandsvertrag jedoch ab Anfang 2027 in die neue Förderung wechseln. Dies soll durch die Abgabe einer Erklärung möglich sein. Vor einem Wechsel sollten Sparerinnen und Sparer abwägen, ob der Wechsel in die neue Förderung sinnvoll ist. Denn man wechselt damit nicht nur in die neue Fördersystematik, sondern auch in alle anderen Bedingungen des Altersvorsorge-Reformgesetzes. Ein Beispiel hierfür ist der früheste Beginn der Auszahlungsphase. Dieser ist in der alten Welt bei 62 Jahren, in der neuen bei 65 Jahren. Und ein Zurück in die alte Welt geht nach einem Wechsel nicht mehr.
Das Gleiche gilt für den Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Vertrag zu neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung. Dieser wird ab Januar 2027 möglich sein. Die bisherige Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.
Riester-Verträge und Neuverträge können grundsätzlich parallel bespart werden. Sparerinnen und Sparer, die zusätzlich zu einem bestehenden Riester-Vertrag auch einen neuen Vertrag abschließen wollen, müssen beachten, dass in diesem Fall automatisch die neuen Regelungen auch auf diesen bestehenden Vertrag angewendet werden. Sie sollten sich vorher überlegen, ob das für ihre bestehenden Riester-Verträge sinnvoll ist und sich im Vorfeld beraten lassen. |
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Pflege | Mayflower Capital
Absicherung der Pflegekosten
Weiterhin steigende Kosten für Pflegeleistungen
Die Kostensteigerungen im Pflegebereich setzen ihren langjährigen Trend leider fort. Damit sind auch die Eigenanteile drastisch gestiegen. Mussten Pflegebedürftige 2020 im Bundesdurchschnitt rund 2.068 Euro im Monat aus eigener Tasche für einen Heimplatz aufbringen, waren es 2022 bereits ca. 2.411 Euro. Im Sommer 2023 lag der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz (erstes Jahr im Heim) schon bei etwa 2.660 Euro monatlich. Bis Mitte 2024 stieg er weiter auf durchschnittlich 2.871 Euro pro Monat. Anfang 2025 wurde schließlich die Marke von nahezu 3.000 Euro erreicht (rund 2.984 Euro). Aktuell im Mai 2026 beträgt der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim über 3.200 Euro pro Monat im Bundesdurchschnitt. Der Eigenanteil beziffert das, was die pflegebedürftige Person zusätzlich zahlen muss. Dabei ist die Leistung der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung (SPV/PPV) schon berücksichtigt. Eine Entwicklung, die viele Pflegebedürftige und Familien vor große Herausforderungen stellt.
Rechtzeitige private Vorsorge immer wichtiger
Kann der Eigenanteil von der pflegebedürftigen Person nicht aufgebracht werden, werden zunächst die Ersparnisse aufgebraucht, und dann werden die Angehörigen zur Zahlung verpflichtet. Ehegatten sind untereinander unterhaltspflichtig. Gibt es keinen Ehegatten oder verfügt dieser nicht über die entsprechenden Mittel, werden Kinder herangezogen, sofern deren Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Anderenfalls übernimmt das Sozialamt die Kosten für den restlichen Eigenanteil. Allerdings ist die Prüfung langwierig und ohne Zusage nehmen die Heime in der Regel keine pflegebedürftigen Personen auf.
Mit der richtigen Strategie bezahlbar abgesichert
Parallel zum Anstieg der Eigenanteile steigen auch die Kosten für die Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung. Mit der richtigen Strategie lassen sich diese Kosten im Griff behalten. Zum einen ist es möglich, die Lücke zu reduzieren, auch wenn sie nicht vollständig geschlossen wird. Der verbleibende Eigenanteil, der selbst zu tragen ist, lässt sich hierdurch individuell bestimmen und die Beiträge entsprechend anpassen. Auch eine Reduktion der Lücke ist hilfreich und bedeutet im Fall der Fälle eine bessere Versorgung als keine Absicherung. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, je nach Tarifwahl den Beitragsverlauf so zu wählen, dass dieser gerade in jungen Jahren deutlich günstiger ist. Für den dann höheren Bedarf im Alter lässt sich zusätzlich individuell, flexibel und steueroptimiert vorsorgen.
Pflegebedürftigkeit nicht unbedingt eine Frage des Alters
Der große Vorteil hierbei ist, dass eine Absicherung im Pflegefall bereits frühzeitig gegeben ist, denn nicht alle Pflegefälle entstehen erst im fortgeschrittenen Alter. Rund 17 Prozent der pflegebedürftigen Personen sind unter 55 Jahren (Stand 12/2024). Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge. Auch hier gibt es verschiedene Lösungen, um die finanzielle Belastung zeitweise zu verringern oder flexibel zu gestalten.
Für junge Leute, die über Familiengründung nachdenken, ist es wichtig zu wissen: Besteht für die Eltern rechtzeitig eine Pflegetagegeldversicherung, kann ein neugeborenes Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden.
Sprechen Sie uns an
Wie auch immer Ihre Ausgangssituation aussieht: Kontaktieren Sie uns und wir finden für Sie die passende Lösung. Denn „die Frage ist nicht, ob man pflegedürftig wird, sondern wann“. Wenn dann die Realität anklopft, ist es zu spät, um vorzusorgen. |
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Mobilität | Fahrradabsicherung
Frühling – Der perfekte Zeitpunkt für eine Fahrradversicherung
Der Frühling ist endlich da! Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen, und das Fahrrad wird wieder aus dem Winterquartier geholt. Die ersten Ausfahrten in die Natur oder die Fahrt zur Arbeit machen besondere Freude, wenn man sich von der Sonne den Wind um die Nase wehen lässt. Doch während wir das Radfahren genießen, sollten wir nicht vergessen, unser wertvolles Fahrrad ausreichend abzusichern.
Warum eine Fahrradversicherung im Frühjahr wichtig ist:
Mit dem Frühling kommen auch höhere Risiken. Fahrräder sind besonders in der Saison von März bis September häufig Ziel von Diebstählen. Gerade an beliebten Ausflugsorten oder in Städten wird das Fahrrad oft unachtsam abgestellt – ein Einfallstor für Diebe. Zudem können auch Unfälle, sei es durch Stürze oder Kollisionen, schneller passieren, wenn die Straßen wieder stärker befahren sind. Eine Fahrradversicherung schützt Sie nicht nur vor Diebstahl, sondern auch vor Schäden durch Unfälle, Vandalismus oder äußere Einflüsse wie Stürme oder Hagel. Sollte Ihr Fahrrad einmal beschädigt werden, sorgt die Versicherung für eine schnelle Reparatur oder einen Ersatz.
Der Schutz für Ihr Fahrrad in allen Situationen:
- Diebstahlschutz: Fahrräder werden vor allem im Frühling wieder häufiger an öffentlichen Plätzen abgestellt. Mit einer Versicherung sind Sie im Falle eines Diebstahls abgesichert.
- Unfallschutz: Sollten Sie stürzen oder in einen Unfall verwickelt werden, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten für Ihr Fahrrad und ggf. auch den Pannenservice.
- Schutz bei Schäden durch äußere Einflüsse: Auch Vandalismus oder Schäden durch Naturgewalten wie Hagel oder Sturm können abgedeckt werden.
Ihr Ansprechpartner für die richtige Absicherung
Unsere erfahrenen Berater stehen Ihnen gerne zur Seite, um die passende Fahrradversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Sie helfen Ihnen dabei, die besten Konditionen zu wählen und alle Details zu klären. Melden Sie sich noch heute bei uns und starten Sie sicher in den Frühling!
Bleiben Sie sicher und genießen Sie die erste Radtour bei Sonnenschein! |
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Mobilität | Beitragsentwicklung
Sommer, Sonne, Urlaub – gut vorbereitet in die Reisesaison starten
Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Für viele ist es die schönste Zeit des Jahres. Doch gerade in einer Zeit, in der Reisen wieder unkomplizierter möglich ist, lohnt sich ein genauer Blick auf die eigene Absicherung.
Ob Flugausfälle, Streiks, extreme Wetterlagen oder kurzfristige Erkrankungen: Unvorhersehbare Ereignisse gehören mittlerweile fast schon zur Reiseplanung dazu. Umso wichtiger ist es, sich vorab Gedanken zu machen, was im Ernstfall passiert, etwa wenn Sie im Ausland medizinische Hilfe benötigen oder Ihre Reise kurzfristig nicht antreten können.
Bei Auslandsreisen bleibt eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Denn gesetzliche und auch viele private Krankenversicherungen übernehmen im Ausland oft nur eingeschränkte Leistungen. Gerade teure Behandlungen oder ein medizinisch notwendiger Rücktransport können schnell hohe Kosten verursachen.
Auch eine Reiserücktrittsversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie greift, wenn Sie Ihre Reise beispielsweise aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unerwarteten Ereignissen nicht antreten können. Ergänzend dazu schützt eine Reiseabbruchversicherung, falls Sie Ihren Urlaub vorzeitig beenden müssen – etwa wegen familiären Notfällen, Naturereignissen oder anderen unvorhergesehenen Entwicklungen.
Neue Entwicklungen wie kurzfristige Einreisebestimmungen, geopolitische Spannungen oder auch digitale Nomadenmodelle zeigen: Flexibilität ist heute wichtiger denn je. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Versicherung auch moderne Risiken abdeckt, wie unerwartete Quarantänemaßnahmen oder Reiseunterbrechungen durch äußere Einflüsse.
Wichtig zu wissen: Viele Versicherungen müssen innerhalb bestimmter Fristen abgeschlossen werden, oft direkt bei Buchung oder wenige Tage danach. Ein frühzeitiger Abschluss sichert Ihnen den vollen Schutz.
Mit dem passenden Versicherungsschutz im Gepäck können Sie entspannt in den Urlaub starten – und sich ganz auf das konzentrieren, worauf es ankommt: Erholung, neue Eindrücke und unvergessliche Erlebnisse.
Mayflower unterstützt Sie gerne, den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Urlaub zu finden. So genießen Sie unbeschwert die schönste Zeit des Jahres. |
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Familie | Ehe und Finanzen
Gemeinsam in die Zukunft: Warum das Jawort auch für Ihre Finanzen ein echter Gewinn ist
Im Sommer werden in Deutschland die meisten Ehen geschlossen. Knapp 80 Prozent aller Trauungen finden in den warmen Monaten zwischen Mai und September statt, während Januar und Februar am wenigsten gefragt sind. Im Jahr 2024 war der August mit 46.829 Eheschließungen der Monat mit den meisten Hochzeiten. 2023 war es noch der Juni. Der Monat, in dem die wenigsten Paare den Bund der Ehe eingehen, ist hingegen der Januar. Im Januar 2025 wurden in Deutschland rund 9.400 Ehen geschlossen. Insgesamt gaben sich im Jahr 2024 etwa 350.000 Paare in Deutschland das Ja-Wort.
Die Hochzeit ist einer der emotionalsten Momente im Leben. Man verspricht sich die Treue, schmiedet Pläne und blickt voller Vorfreude nach vorn. Aus zwei einzelnen Lebenswegen wird nun auch rechtlich und finanziell eine Einheit, die auf ein solides Fundament gestellt werden will.
Mit Ordnung lassen sich persönliche Ziele schneller erreichen
Im ersten Schritt ist es hilfreich, dass sich die Frischvermählten einen Überblick über ihre bestehenden Verträge und Investments verschaffen und ihre gemeinsamen Ziele definieren, sofern sie dies nicht schon vor dem Eheversprechen getan haben.
Wo soll die Reise hingehen? Ist eine eigene Immobilie gewünscht? Welche beruflichen Ambitionen gibt es? Besteht ein Kinderwunsch? Damit Träume keine Luftschlösser bleiben, hilft bei der Umsetzung die Finanzanalyse für Privathaushalte nach DIN 77230. Dabei werden staatliche Förderungen und aktuelle Gesetzesänderungen wie das Altersvorsorge-Reformgesetz berücksichtigt, passende Investmentstrategien umgesetzt und Versorgungslücken systematisch geschlossen.
Auch schon mit kleinen Anpassungen kann man bares Geld sparen. Ehepaare können einige Sachversicherungen, wie etwa die Privathaftpflicht oder Rechtsschutzversicherung, zusammenlegen. Meist reicht ein gemeinsamer Vertrag aus, um beide Partner und oft auch (künftige) Kinder abzusichern. Überflüssige Verträge können Sie kündigen und die freiwerdenden Beiträge besser investieren.
Der Trauschein allein reicht nicht: Vorsorge für den Ernstfall
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass Ehepartner im Notfall automatisch alles füreinander entscheiden dürfen. Der Trauschein allein legitimiert sie im medizinischen oder finanziellen Ernstfall nicht gegenüber Banken oder Ärzten. Damit sie füreinander da sein können, wenn es darauf ankommt, sind Bankvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen unerlässlich. Nur so stellen sie sicher, dass der Partner handlungsfähig bleibt.
Auch beim Thema Hinterbliebenenschutz kann es Anpassungsbedarf geben: Erst ein Jahr nach der Eheschließung bestehen Ansprüche auf eine meist nur geringe Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie hoch ist der Finanzbedarf im Worst Case? Mit einer sogenannten „Überkreuzlösung“ bei Risikolebensversicherungen lässt sich vermeiden, dass im Leistungsfall unnötige Erbschaftssteuern anfallen – die Absicherung bleibt dort, wo sie gebraucht wird.
Generell sollten bei bestehenden Vorsorgeverträgen die Bezugsrechte unter die Lupe genommen werden, damit sichergestellt ist, dass Renten und Kapitalabfindungen in die richtigen Hände gelangen.
Steuerliche Vorteile
Mit der Eheschließung ändert sich auch der steuerliche Status. Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag verdoppelt sich auf 2.000 Euro und weitere Chancen bieten sich den Ehepartnern. Um bei der Wahl der richtigen Steuerklasse keine Fehler zu machen, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Steuerberater hinzuzuziehen. Ggf. sollte ein Ehevertrag bedacht und ein Rechtsanwalt konsultiert werden, denn nicht für alle Fälle ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft die beste Lösung.
Lassen Sie uns gerne Ihre gemeinsame Zukunft planen. Die Hochzeit ist der Startschuss für ein neues Kapitel. Ihr Mayflower-Partner, Ihre Mayflower-Partnerin unterstützen Sie dabei, dieses Kapitel mit einem guten Gefühl und maximaler Sicherheit zu beginnen. |
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